Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 07.02.2019
- S 19 U 40/18 -
Arbeitsunfall auch bei Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen
Verbotswidriges Handeln schließt Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht grundsätzlich aus
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein versicherter Wegeunfall nicht dadurch generell ausgeschlossen ist, dass der Versicherte Cannabis konsumiert hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1981 geborene Kläger erlitt am 4. Mai 2017 gegen 13.30 Uhr auf dem direkten Weg von seinem Wohnort zum Beschäftigungsort einen Verkehrsunfall. Der Kläger war mit einem E-Fahrrad unterwegs. Bei einer Straßenüberquerung übersah er einen von rechts kommenden Pkw. Dieser konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Kläger schlug mit dem Körper auf die Windschutzscheibe des Pkw auf. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gab er an, dass er am Abend vor dem
Berufsgenossenschaft verweist auf drogenbedingtes Fehlverhalten
Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung des Unfalls als
Wert für absolute Fahruntüchtigkeit mangels gesicherter Dosis-Wirkung-Beziehung bei Cannabis nicht gegeben
Das Sozialgericht Osnabrück schloss sich dieser Einschätzung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht an. Ein verbotswidriges Handeln schließe den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht grundsätzlich aus, so das Gericht. Auch das sogenannte Rechtsinstitut der selbstgeschaffenen Gefahr greife vorliegend nicht ein. Denn für
Unachtsames Überqueren der Straße auch ohne Drogeneinfluss möglich
Eine konkrete Beeinträchtigung des Klägers durch den Drogenkonsum im Unfallzeitpunkt habe sich laut Gericht aber nicht feststellen lassen. Zwar habe sich dieser nicht an die Straßenverkehrsordnung gehalten, da er die Straße überquerte, ohne ausreichend auf den von rechts kommenden Verkehr zu achten. Dabei handele es sich aber zur Überzeugung des Gerichts nicht um ein klares Anzeichen für eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit. Vielmehr könne eine solche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2019
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm)
- Keine Einstellung in den Polizeidienst bei Cannabiskonsum
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.07.2018
[Aktenzeichen: VG 26 L 130.18]) - Cannabiskonsum: THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum schließt Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs aus
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2017
[Aktenzeichen: 16 A 432/16, 16 A 550/16 und 16 A 551/16]) - Keine Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten aus Mitteln der Sozialhilfe
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2016
[Aktenzeichen: L 9 SO 631/15])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27277
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27277
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.