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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19.06.2013
- 4 KS 3/08 -
OVG Schleswig hebt Genehmigung für Zwischenlager Brunsbüttel auf
Atomrechtliche Genehmigung weist mehrere Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde auf
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Februar 2004 gegen die
Folgen eines Airbus A380-Absturzes auf Zwischenlager wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz nicht ermittelt
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht führte in der Verhandlung aus, dass es das Bundesamt für Strahlenschutz versäumt habe, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das
Bei Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen wurde nur älterer Waffentyp berücksichtigt
Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Beklagten liege darin, dass im Genehmigungsverfahren bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden
Mögliche Überschreitung des Eingreifrichtwerts bei Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung wurde nicht ermittelt
Zusätzlich habe die Genehmigungsbehörde es versäumt zu ermitteln, ob infolge der erörterten Angriffsszenarien der Eingreifrichtwert für die Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung über-schritten würde, obwohl auch eine Umsiedlung als schwerwiegender Grundrechtseingriff hier zu berücksichtigen sei. Ein weiterer Bewertungsfehler der Behörde liege in der Anwendung des so genannten 80-Perzentils bei der Untersuchung des Kerosineintrages in das Lager bei einem Flugzeugabsturz.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 1.11])
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Dokument-Nr. 16115
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