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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.01.2019
- 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18 -
Schleswig-Holsteinisches OVG fordert neue Bemessungsmaßstäbe für Erhebung von Zweitwohnungssteuern in Schleswig-Holstein
Im Jahr 1964 einheitlich festgestellter Mietwert für Bemessung der Zweitwohnungssteuer berücksichtigt differenzierte Entwicklung von Immobilien nicht mehr ausreichend
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat Klagen gegen die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in zwei schleswig-holsteinischen Gemeinden stattgegeben. Die angefochtenen Steuerbescheide sind laut Gericht rechtswidrig, weil der von den Gemeinden zur Anwendung gebrachte Steuermaßstab gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wie viele andere Gemeinden des Landes haben auch die Gemeinden Friedrichskoog (Amt Marne-Nordsee) und Timmendorfer Strand durch Satzung bestimmt, dass sich die
Steuermaßstab führt zu ungerechtfertigter Gleichbehandlung von Zweitwohnungen
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gelangte zu der Auffassung, dass dieser Steuermaßstab zu einer ungerechtfertigten Gleichbehandlung führe, weil Zweitwohnungen trotz erheblicher Unterschiede im aktuellen Mietwert gleich hoch besteuert würden. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Grundsteuer gelte auch für die Bemessung der
Gemeinden können Satzungen rückwirkend ändern
Die betroffenen Gemeinden sind nunmehr gehalten, ihre Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungssteuern jeweils zu ändern. Dem Einwand der beiden beklagten Kommunen, dass die beanstandeten Vorschriften ihrer Satzung bis zu einer Neuregelung fortgelten können sollten, wie dies vom Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Grundsteuer für die Vorschriften des Bewertungsgesetzes vorgesehen worden sei, ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt. Dafür bestehe keine Bedürfnis. Die Gemeinden könnten ihre Satzungen rückwirkend ändern und die
Mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2019
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Zweitwohnungssteuer der bayerischen Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 02.05.2016
[Aktenzeichen: 4 BV 15.2777, 4 BV 15.2778]) - Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Münster rechtmäßig
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.10.2015
[Aktenzeichen: 9 K 399/15])
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Dokument-Nr. 26996
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