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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.06.2015
- 7 U 143/14 -
Gemeinde haftet bei Unfall eines Motorradfahrers auf Rollsplitt wegen fehlender Warnzeichen
Motorradfahrer muss sich bei erkennbar erfolgten Ausbesserungsarbeiten an der Straße Mitverschulden zurechnen lassen
Stürzt ein Motorradfahrer auf Rollsplitt im Kurvenbereich einer Gemeindestraße, haftet die Gemeinde für seine Schäden, wenn sich kein Warnhinweis unmittelbar vor der Unfallstelle befindet. Allerdings muss sich der Motorradfahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein paar Kurven vor der Unfallstelle ein Gefahrstellenschild gestanden hat. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht stellte und eine Haftung der Gemeinde für 2/3 der Schäden fest.
Die beklagte
OLG bejaht Verletzung der Aufsichts- und Überwachungspflichten seitens der Gemeinde
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass die
Motorradfahrer trifft Mitverschulden
Jedoch trifft den Motorradfahrer haftungsrechtlich ein
Gemeinde haftet zu 2/3 für Schäden
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21302
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