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Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.05.2013
- L 3 AS 391/13 B PKH -
Hartz IV: Keine Prozesskostenhilfe trotz verfassungsrechtlicher Prüfung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche
Ausgang eines bereits anhängigen Verfahrens zu derselben Rechtsfrage ist zunächst abzuwarten
Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass nicht ohne Weiteres Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, wenn die Höhe der neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Streit stehen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls - Vater, Mutter und zwei Kinder - begehren höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Rahmen eines so genannten Überprüfungsverfahrens. Zum einen werden die Art und Weise der
SG: Regelleistungen sind nicht evident zu niedrig
Das Sozialgericht Chemnitz hatte die Klage abgewiesen, weil die
Gericht verweist auf fehlendes Rechtschutzbedürfnis für Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klageverfahren
Die gegen die Ablehnung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Sächsisches Landessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 11.01.2013
[Aktenzeichen: S 22 AS 2393/12]
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Dokument-Nr. 16010
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