wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 31.01.2013
S 5 AL 3966/12 -

Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss aufgrund Vermittlungsvorrangs ab

Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Agentur für Arbeit im Rahmen der Ermessensentscheidung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) den Anspruch unter Bezugnahme auf den Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) ablehnt, sofern nachvollziehbar dargelegt wird, dass auf dem Arbeitsmarkt verfügbare Stellen vorhanden sind.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein Friseurmeister, beantragte bei der Agentur für Arbeit für die Eröffnung eines Friseursalons die Gewährung eines Gründungszuschusses. Dies lehnte die Beklagte ab. Zur Begründung stützte sie sich auf den in § 4 Abs. 2 SGB III vorgeschriebenen Vermittlungsvorrang und legte durch Vorlage im örtlichen Bereich der zuständigen Agentur für Arbeit aktuell vorliegender Stellenangebote dar, dass allein dort zehn freie Stellen für Friseure und fünf Stellen für Friseurmeister gemeldet waren.

Vermittlungsvorrang aufgrund ausreichender Stellenangebote auf dem Arbeitsmarkt

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Nach der seit 01.04.2012 neu gefassten Regelung des § 93 Abs. 1 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Dabei handelt es sich um eine sog. Ermessensentscheidung, die das Gericht nur auf das Vorliegen von Ermessensfehlern überprüfen kann. Vorliegend durfte die Agentur für Arbeit nach Auffassung des Gerichts den Gründungszuschuss wegen des gesetzlich festgeschriebenen Vermittlungsvorrangs (§ 4 SGB III) ablehnen. Denn nach § 4 Abs. 1 und 2 SGB III habe die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit; dieser Vermittlungsvorrang gelte auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung sei für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Der begehrte Gründungszuschuss gehöre zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, d. h. auch in Bezug auf diesen gehe bereits die gesetzliche Regelung von einem Vermittlungsvorrang aus. Ein solcher Vermittlungsvorrang habe hier bestanden, da auf dem Arbeitsmarkt ausreichend Stellenangebote für Friseure bzw. Friseurmeister vorhanden gewesen seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16476 Dokument-Nr. 16476

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16476

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung