wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 01.03.2018
S 27 KR 916/16 -

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Laserbehandlung zur Entfernung einer nicht den Erwartungen entsprechenden Tätowierung

Psychische Beeinträchtigungen durch unschönes Tattoo rechtfertigen lediglich Anspruch auf psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Versicherte keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Laserbehandlung zur Entfernung einer Tätowierung auf dem Schulterblatt haben, die nicht den Erwartungen des Versicherten entspricht und bei diesem eine depressive Symptomatik hervorruft.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die auf ihrem rechten Schulterblatt bereits eine Tätowierung mit asiatischen Schriftzeichen hatte, wollte zur Verschönerung der Tätowierung diese mit einem Kirschblütenmotiv umrahmen lassen. Bereits vier Tage nach der Tätowierung hat die Klägerin eine Laserbehandlung zur Entfernung der Tätowierung begonnen, weil sie die Ausführungen der Tätowierung insbesondere als zu dunkel empfunden hat. Nach zehn Tagen hat sie bei depressiver Symptomatik sieben probatorische Sitzungen bei einem Facharzt für Psychotherapie begonnen. Nach knapp fünf Monaten hat sie noch eine Behandlung mit Antidepressiva bei einer Fachärztin für Psychiatrie aufgenommen, die sie nach zwei bis drei Monaten beendet hat. Die Klägerin hat vorgebracht, dass die Tätowierung die Ursache ihrer psychischen Krankheit sei, eine Krankenbehandlung habe an der Ursache anzusetzen und nicht an den Symptomen. Weitere psychotherapeutische Behandlung habe sie abgelehnt, da sie hierdurch keine Besserung ihres Gesundheitszustandes erwartet habe, durch die Entfernung der Tätowierung jedoch schon.

Klage auf Kostenerstattung erfolglos

Das Sozialgericht wies die Klage ab. Die Entfernung der Tätowierung verschaffe nur ein anderes Aussehen, habe aber keine Auswirkungen auf Körperfunktionen. Die Tätowierung wirke auch nicht entstellend. Da im Alltag ein Verdecken leicht zu bewerkstelligen sei, verursache die Tätowierung bereits keine erhebliche Auffälligkeit, die selbst bei flüchtigen Begegnungen "im Vorbeigehen" Reaktionen hervorrufe. Die Tätowierung gefährde objektiv nicht die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Nicht entscheidend sei, dass die Klägerin subjektiv die Tätowierung als entstellend empfinde und die Tätowierung für sie eine psychische Belastung darstelle. Psychische Beeinträchtigungen rechtfertigten auch lediglich einen Anspruch auf psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung, aber keine Eingriffe in den krankenversicherungsrechtlich gesunden Körper.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2018
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26611 Dokument-Nr. 26611

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26611

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung