wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2012
S 25 AS 796/12 ER -

Jobcenter nicht zur Übernahme von Mietschulden aus Garagenmietvertrag sowie von Prozess- und Anwaltskosten verpflichtet

Auf Räumung der Wohnung verklagt: Jobcenter verweigert zurecht Übernahme von Mietschulden

Eine Übernahme von Schulden zur Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit durch das Jobcenter setzt voraus, dass die begehrte Schuldenübernahme zur Sicherung der bisherigen Unterkunft überhaupt geeignet ist. Mietschulden aus einem separaten Garagenmietvertrag sowie Prozess- und Anwaltskosten des Vermieters stellen jedenfalls keine übernahmefähigen Mietschulden dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

In dem vorliegenden Fall war der Antragsteller von seinem Vermieter auf Zahlung von Mietrückständen für die von ihm bewohnte Wohnung, die separat angemietete Garage und von Rücklastschriftgebühren sowie auf Räumung der Wohnung verklagt worden. Er beantragte vor dem Sozialgericht Stuttgart, das Jobcenter im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes zur Übernahme der Schulden und Gerichtskosten zu verpflichten. Zur Begründung führte er aus, dass ihm sein Vermieter signalisiert habe, im Falle des Ausgleichs der rückständigen Mieten und Anwalts- und Gerichtskosten in seiner Wohnung verbleiben zu dürfen.

Darlehensweise Übernahme der Mietschulden nur in Notlagen gerechtfertigt

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass nach dem SGB II zwar auch Mietschulden darlehensweise übernommen werden könnten, jedoch nur, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt sei. Im vorliegenden Fall seien diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt, da die Übernahme von Mietschulden nur dem Zweck diene, die bisherige Wohnung zu erhalten. Eine Heilung der fristlosen Kündigung durch Zahlung der Mietrückstände sei hier jedoch nicht mehr in Betracht gekommen. Auch durch eine Übernahme der Mietschulden hätten die vom Vermieter aufgestellten Bedingungen für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht erfüllt werden können, da dieser auch die Begleichung der Schulden aus dem Garagenmietvertrag und der Prozess- und Anwaltskosten verlangt habe, bei denen es sich nicht um übernahmefähige Mietschulden handele.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14003 Dokument-Nr. 14003

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung