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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.05.2014
- S 18 AS 1411/11 -
Jobcenter kann zur Kostenübernahme für Beschaffung und Einbau von Heizkörpern oder Öfen in Mietwohnung verpflichtet werden
Erforderliche Kosten zur Herstellung der Bewohnbarkeit der Unterkunft stellen zu übernehmende Kosten der Unterkunft dar
Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger hatte laut Mietvertrag eine Wohnung ohne
Kosten für Beschaffung und Einbau sind nicht in Regelleistung enthalten
Das Sozialgericht Stuttgart hat den Beklagten zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Hartz-IV-Leistungen können Anschaffung eines Gasofens umfassen
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2012
[Aktenzeichen: L 6 AS 573/12 B ER]) - ALG II: Kosten der Warmwasserbereitung können grundsätzlich von den Kosten der Unterkunft abgezogen werden
(Bundessozialgericht, Urteil vom 27.02.2008
[Aktenzeichen: B 14/7b AS 64/06 R])
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Dokument-Nr. 18800
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