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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011
- S 13 VK 7924/09 -
Mobbing eines Kriegsopfers am Arbeitsplatz: Keine Folge der kindlichen Schädigung
Psychische Beeinträchtigungen durch Mobbing wegen Behinderung kein ausreichender Grund für Gewährung der Kriegsopferrente
Wer wegen einer in der Kindheit erlittenen Schädigung in späteren Jahren in Mitbestimmungsgremien am Arbeitsplatz mitwirkt und sich dann als freigestellter Betriebsrat gemobbt sieht, kann psychische Schäden hieraus nicht erfolgreich als Folge der kindlichen Schädigung geltend machen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem vorliegenden Fall kam der Kläger als Kind im Zweiten Weltkrieg im Gefolge eines alliierten Bombenangriffs zu Schaden. Jahrzehnte später sah sich der Schwerbehinderte Auseinandersetzungen an seinem
Klageabweisung: Kein genügender Ursachenzusammenhang
Die auf Gewährung einer weitergehenden Kriegsopferrente gerichtete Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Wer wegen einer in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Mobbing-Opfer kann vom Arbeitgeber Schmerzensgeld verlangen - Anspruch auf Entlassung des mobbenden Kollegen besteht nicht
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2007
[Aktenzeichen: 8 AZR 593/06]) - ArbG Cottbus: Arbeitgeber zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbing verpflichtet
(Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 08.07.2009
[Aktenzeichen: 7 Ca 1960/08]) - Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing begründet Anspruch auf Krankentagegeld
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2011
[Aktenzeichen: IV ZR 137/10])
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Dokument-Nr. 13961
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