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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2006
- S 10 KA 2369/06 -
SG Stuttgart: Krankenkassen dürfen keine preiswerten EU-Zahnärzte empfehlen
Verweisen auf einzelne Leistungserbringer stellt Verstoß gegen Neutralitätspflicht dar
Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten im Internet zum Thema „Zahnersatz im Ausland“ keine preisgünstigen Zahnärzte in Ungarn, Polen oder Tschechien empfehlen, da Aussagen dieser Art die Neutralitätspflicht der Krankenversicherung verletzen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die beklagte
„...Lassen Sie sich von einem
Darunter hatte die
Krankenkasse versteht Hinweis auf Homepage als Service für Versicherte
Vor Gericht verteidigte sich die
Empfehlungen zur Inanspruchnahme bestimmter Ärzte nicht zulässig
Das sahen die Richter des Sozialgerichts Stuttgart jedoch anders. Die gesetzlichen Kassen dürften ihre Versicherten zwar über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten informieren. Diese nach § 88 Abs. 2 Satz 3 SGB V eingeräumte Informationsbefugnis darf jedoch nicht mit Empfehlungen zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungserbringer verbunden werden. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2010
Quelle: ra-online, SG Stuttgart
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Dokument-Nr. 9109
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