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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011
- 3 AS 5232/08 -
SG Stuttgart: Sanktionen durch Jobcenter bei rechtswidriger Abmahnung des Arbeitgebers unzulässig
Bei unwirksamer Abmahnung fehlt es an Kausalität zwischen arbeitsvertragswidrigen Verhalten und Kündigung
Erging die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer rechtswidrigen und somit unwirksamen Abmahnung des Arbeitgebers, darf das Jobcenter keine Sanktionen gegen den Arbeitnehmer festsetzen. Dies hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
Der arbeitslose Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen eine vom
Kläger legt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, unterlässt jedoch persönliche Krankmeldung
Der Kläger war nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, sich bei Erkrankung am gleichen Tag telefonisch beim Arbeitgeber krank zu melden und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bis zum nächsten Tag vorzulegen. Nachdem der Kläger erkrankt war, legte er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fristgerecht vor, unterließ allerdings die persönliche Krankmeldung.
Abmahnungen und Kündigung seitens des Arbeitgebers nicht näher begründet
Daraufhin mahnte der Arbeitgeber den Kläger vor der
SG bejaht Unwirksamkeit der Abmahnung
Das Sozialgericht Stuttgart gab der Klage des Arbeitslosen statt. Das Gericht entschied, dass die Abmahnungen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2011
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- ALG-II-Empfänger muss auch krank zum Amt - trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(Bundessozialgericht, Urteil vom 09.11.2010
[Aktenzeichen: B 4 AS 27/10 R]) - Hartz IV: Keine Leistungskürzung bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung
(Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 05.01.2010
[Aktenzeichen: S 22 AS 369/09 ER])
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Dokument-Nr. 12304
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