wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Speyer, Urteil vom 08.08.2007
S 3 AS 643/06 -

Arbeitslosengeld II: Übernahme von Kosten für Klassenfahrt unabhängig von Teilnehmerzahl

Anspruch auf zusätzliches Taschengeld verneint

Die Übernahme von Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II dürfen vom Leistungsträger nicht von der Anzahl der an der Klassenfahrt teilnehmenden Schüler abhängig gemacht werden. Dagegen können betroffene Schüler nicht auch die Zahlung eines gesonderten Taschengeldes für die Zeit der Klassenfahrt beanspruchen. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden.

Im konkreten Fall hatte ein 15-jähriger Schüler, der gemeinsam mit seiner Mutter von der Beklagten Arbeitslosengeld II bezieht, die Übernahme der Kosten für eine siebentägige Klassenfahrt nach Großbritannien sowie ein Taschengeld in Höhe von 100,00 € beantragt. Die Reisekosten beliefen sich auf 390,00 € und umfassten die Fahrt mit dem Bus und der Fähre, Vollpension in den Gastfamilien sowie die geplanten Ausflüge einschließlich eines eintägigen Aufenthalts in London. Die Beklagte lehnte diesen Antrag ab, nachdem sich herausgestellt hatte, dass nur 85 Prozent der Klassenschüler an der Fahrt teilgenommen hatten. Den Richtlinien ihres kommunalen Leistungsträgers zufolge müssten mindesten 90 Prozent der Klassenschüler an der Fahrt teilnehmen, um die Kosten für eine Klassenfahrt übernehmen zu können.

Die hiergegen erhobene Klage hatte teilweise Erfolg. Die Speyerer Richter urteilten, dass die von der Beklagten angeführten Richtlinien des kommunalen Trägers nicht in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Eine Abhängigkeit der Übernahme der Kosten der Klassenfahrt von einer bestimmten Teilnehmeranzahl lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Eine derartige Beschränkung folgt auch nicht aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Denn der Gesetzgeber sieht Klassenfahrten als einen wichtigen Bestandteil der schulischen Erziehung an, weshalb die Teilnahme durch die Übernahme der tatsächlichen Kosten gewährleistet werden soll. Dieser Zweck würde aber jedenfalls dann nicht erreicht, wenn die Übernahme der Kosten einer Klassenfahrt von einer bestimmten, weder von den einzelnen Schülern noch ihren Eltern beeinflussbaren Mindestteilnehmerzahl abhängig wäre.

Allerdings können die betroffenen Schüler für die Dauer der Klassenfahrt kein zusätzliches Taschengeld von der Beklagten verlangen. Allenfalls Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen könnten gesondert übernommen werden, weil das kulturelle Programm in der Regel die pädagogische Zielsetzung und den Zweck der Klassenfahrt prägen. Da diese Kosten vorliegend jedoch bereits im Reisepreis enthalten waren, waren sie nicht von der Beklagten zu übernehmen. Ein allgemeines Taschengeld ist hingegen nicht als übernahmefähiger Sonderbedarf anzusehen, sondern wird durch die laufenden Geldleistungen der Beklagten abgedeckt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Speyer vom 20.09.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Klassenfahrt

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4876 Dokument-Nr. 4876

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4876

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung