wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.05.2012
S 10 U 239/09 -

Teilnahme an Hochschulmeisterschaften unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung

Hochschulmeisterschaften sind nicht mit Betriebssport gleichzustellen

Nimmt ein Student für seine Universität an einer Hochschulmeisterschaft teil, unterliegt er dabei dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Wirtschaftspädagogik-Student mit dem Wahlpflichtfach Sport an den Deutschen Hochschulmeisterschaften im Basketball teilgenommen und sich im Finale am Knie verletzt. Die zuständige Unfallkasse Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport zwar grundsätzlich versichert sei, ebenso wie beim Betriebssport erfasse der Versicherungsschutz jedoch nicht die Teilnahme an Wettkämpfen.

Hochschulsport im Hochschulgesetz gesetzlich verankert

Dieser Auffassung schloss sich das Sozialgericht Mainz nicht an, sondern bejahte zu Gunsten des Klägers einen (versicherten) Arbeitsunfall, da Hochschulmeisterschaften nicht mit Betriebssport vergleichbar seien. Der Hochschulsport sei im Hochschulgesetz gesetzlich verankert und sehe auch die Ausrichtung von Wettkämpfen vor. Die Teilnahme der eigenen Studenten an Hochschulmeisterschaften stehe zudem auch im Interesse der Hochschule, da bei guter Platzierung u.a. das Ansehen der Hochschule steige. Im Übrigen bestehe aufgrund des Wahlpflichtfachs Sport auch eine Verbindung zur Teilnahme an den Hochschulmeisterschaften, auch wenn die Teilnahme für das Studium konkret keine Auswirkungen hatte und eine Teilnahme nicht erwartet worden sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2012
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13529 Dokument-Nr. 13529

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13529

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung