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Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 05.09.2013
- S 14 AS 724/13 ER -
Keine Übernahme rückständiger Stromkosten durch Jobcenter bei unverantwortlichem Verbrauchsverhalten
Folgen übermäßigen Stromverbrauchs können nicht wiederholt auf Allgemeinheit übergewälzt werden
Jobcenter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Empfängern von Leistungen nach dem SGB II im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren.
Im zugrunde liegenden Fall war einer Familie aus dem Rhein-Lahn Kreis zum wiederholten Mal vom Stromversorger wegen erheblicher Zahlungsrückstände der
Familie verlangt darlehensweise Übernahme der Stromschulden durch das Jobcenter
Dagegen hat sich die Familie an das Sozialgericht mit dem Ziel gewandt, das
Familie ist infolge der ausbleibenden Stromlieferungen nicht existentiell gefährdet
Das Sozialgericht Koblenz hat den Antrag abgelehnt, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerechtfertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Stromverbrauch die wiederholte Stromsperre selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit überwälzen. Das gelte auch, soweit die minderjährigen Kinder von der Stromsperre betroffen seien, denn in erster Linie seien die Eltern und nicht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
- Keine Übernahme von Stromschulden bei missbräuchlichem Verhalten des Hilfebedürftigen
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2013
[Aktenzeichen: S 15 AS 2104/13 ER]) - Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2013
[Aktenzeichen: L 2 AS 313/13 B ER])
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Dokument-Nr. 17104
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