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Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 05.09.2013
S 14 AS 724/13 ER -

Keine Übernahme rückständiger Stromkosten durch Jobcenter bei unverantwortlichem Verbrauchsverhalten

Folgen übermäßigen Stromverbrauchs können nicht wiederholt auf Allgemeinheit übergewälzt werden

Jobcenter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Empfängern von Leistungen nach dem SGB II im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz in einem einstweiligen Recht­schutz­verfahren.

Im zugrunde liegenden Fall war einer Familie aus dem Rhein-Lahn Kreis zum wiederholten Mal vom Stromversorger wegen erheblicher Zahlungsrückstände der Strom gesperrt worden. Während ihnen das Jobcenter in der Vergangenheit Darlehen gewährt hatte, damit die Stromsperren aufgehoben werden konnten, war es hierzu nunmehr nicht mehr bereit, weil die Stromschulden durch einen unverantwortlich hohen Stromverbrauch verursacht worden seien.

Familie verlangt darlehensweise Übernahme der Stromschulden durch das Jobcenter

Dagegen hat sich die Familie an das Sozialgericht mit dem Ziel gewandt, das Jobcenter vorläufig zur darlehensweisen Übernahme der Stromschulden zu verpflichten, damit die Stromsperre beseitigt werden könne.

Familie ist infolge der ausbleibenden Stromlieferungen nicht existentiell gefährdet

Das Sozialgericht Koblenz hat den Antrag abgelehnt, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerechtfertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Stromverbrauch die wiederholte Stromsperre selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit überwälzen. Das gelte auch, soweit die minderjährigen Kinder von der Stromsperre betroffen seien, denn in erster Linie seien die Eltern und nicht das Jobcenter für die Kinder verantwortlich. Im Übrigen sei die Familie infolge der ausbleibenden Stromlieferungen auch nicht existentiell gefährdet.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online

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Dokument-Nr.: 17104 Dokument-Nr. 17104

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Kommentare (4)

 
 
Harald schrieb am 17.11.2013

Ich bin normalerweise auch gegen Stromsperren und finde, dass so etwas vermieden werden muss. Strom ist einfach zu wichtig. Allerdings ist der Stromverbrauch sehr hoch. Habe das Urteil im Original nachgelesen. Dort war davon die Rede, dass die Familie in einem Zeitraum von 5 1/1 Monaten 8439 kw/h Strom verbraucht haben soll. Leider erfährt man nicht, wie es zu diesem Stromvebrauch gekommen ist.

Joe schrieb am 11.11.2013

klingt hart, aber im vorliegenden Fall nachvollziehbar. der familie wurde mehrfach geholfen. wenn man schon unterstützung erhält, dann kann man auch bitteschön seinen verbrauch im auge haben. und wenn alles nichts hilft, einfach den versorger wechseln. bei der masse von stromlieferanten muss keiner lange ohne strom sein. unter den stromversorgern gibt es aktuell leider noch keine blacklist von notorischen nichtzahlern.

Bernd schrieb am 06.11.2013

Was ist ein übermäßiger Stromverbrauch? Sicher eine schwierige Gradwanderung für das Gericht. Die Entscheidung halte ich aber im Ergebnis für richtig. Es kann ja nicht sein, dass der Staat den Stromverbrauch bezahlt, egal, wie hoch er ist.

frank matschassek antwortete am 11.11.2013

toll wie ein völlig willkürliches,dem entsprechendem gesetz völlig entgegengesetes unrechtsurteil auch noch befürwortet wird.im gesetz steht leider nicht,daß man nur soundsoviel verbrauchen darf.und das kinder ohne stro, leben sollen,ist nicht nur völlig lebensfremd,sondern auch auch äußerst diskreminierend und meines erachtens zumindestens für die kinder,die nun ohne warme mahlzeit auskommen müssen ein vollzogener straftatbestand der körperverletzung.ich hoffe mal,daß es viele leute gibt,die alleine wegen der kinder nun strafantrag gegen diesen unrechtsrichter stellen

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