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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.2006
- S 11 AS 317/05 -
Die Hose ging nicht zu: Termine für Hartz IV Informationsveranstaltung müssen auch mit defekter Kleidung wahrgenommen werden - Hose ging nicht zu
Kaputter Reißverschluss ist kein wichtiger Hinderungsgrund
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (so genanntes Hartz IV Gesetz) Einladungen der ARGE zu einem Gespräch über ihre berufliche Situation auch dann folgen müssen, wenn sie dafür in beschädigter Kleidung ihre Wohnung verlassen müssen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war der Einladung der ARGE zu einer Informationsveranstaltung mit der Begründung nicht gefolgt, dass der Reißverschluss seiner einzigen
Leistungsempfänger muss zur Wahrnehmung von Terminen außerhalb seiner Wohnung jederzeit ausreichend Kleidung vorrätig haben
Die gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2006
Quelle: Sozialgericht Koblenz/ra-online
- 3-monatige Kürzung von Hartz IV um 10 % wegen Versäumnis eines Termins zulässig und nicht verfassungswidrig
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2013
[Aktenzeichen: L 13 AS 161/12]) - Hartz IV: Vergessener Termin beim Jobcenter muss nicht Leistungskürzung zur Folge haben
(Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 06.10.2011
[Aktenzeichen: S 21 AS 2853/11])
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Dokument-Nr. 2637
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