wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2009
S 4 AS 4574/09 ER -

Hartz IV: Bei wiederholter Pflichtverletzung ist Kürzung der Regelleistungen um 100 % zulässig

Kürzung von Mehrbedarf für Alleinerziehung ebenfalls möglich

Eine Absenkung von Regelleistung und Mehrbedarf für alleinerziehende junge Hilfebedürftige um 100 % im Grundsicherungsbezug nach dem SGB II (sog. "Hartz-Leistungen") ist bei wiederholter Pflichtverletzung im Einzelfall zulässig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Die 23 jährige Hilfebedürftige und ihre fünf Jahre alte Tochter bezogen seit November 2006 Grundsicherungsleistungen. Im März 2009 schloss die Hilfebedürftige mit der Arbeitsverwaltung eine Eingliederungsvereinbarung zur Förderung ihrer beruflichen Bildung im bis zu sechsmonatigen Projekt „Neustart mit Kind“. Im Folgenden wurde ihr eine Bildungsmaßnahme von Mai bis einschließlich August 2009 gewährt. Im Juni und Juli 2009 legte die Hilfebedürftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zweimal um Tage verspätet vor. Nachdem die Hilfebedürftige erneut vom 10. bis 14. August 2009 zur Maßnahme – einem Praktikum in einem Blumengeschäft – nicht erschien, brach der Maßnahmeträger die Bildungsmaßnahme ab. Mit folgendem Bescheid beschränkte die Arbeitsverwaltung den der Hilfebedürftigen zustehenden Anteil des Arbeitslosengeldes II für die Zeit von Oktober bis Dezember 2009 auf die angemessenen Kosten von Unterkunft und Heizung unter Kürzung von Regelleistung (359,- €) und Mehrbedarf für Alleinerziehende (126,- €) auf Null. Gleichzeitig bot die Arbeitsverwaltung der Hilfebedürftigen ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen an.

Kürzung der Leistungen durch Arbeitsverwaltung rechtlich fehlerfrei entschieden

Das Sozialgericht hat den auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Antrag der Hilfebedürftigen abgelehnt. Die Hilfebedürftige habe für die Fehlzeiten im ihr zumutbaren Praktikum in einem Blumengeschäft ohne wichtigen Grund immer wieder – zum Teil erheblich (am 27. August 2009 für den 10.-12. August 2009) – verspätet Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Für den 13. und 14. August 2009 seien dann gar keine solchen Bescheinigungen mehr beigebracht worden. Darin seien wiederholte Pflichtverletzungen zu sehen, die den Maßnahmeträger zu Recht zum Abbruch des Praktikums veranlasst hätten. Die Arbeitsverwaltung habe auch nach pflichtgemäßem Ermessen rechtlich fehlerfrei entschieden. Die Hilfebedürftige sei volljährig, sich ihres Handelns bewusst und habe auch nach Maßnahmeabbruch keine Anstrengungen unternommen, die Maßnahme doch noch fortsetzen zu dürfen. Ihre Unterkunftskosten seien weiter gesichert. Durch die angebotenen Lebensmittelgutscheine – eine nach dem Gesetz statthafte ergänzende Sachleistung – sei der notwendige Bedarf der Hilfebedürftigen vorübergehend für drei Monate gewährleistet. Auch beim gekürzten Mehrbedarf für Alleinerziehung handele es sich allein um eine Leistung zugunsten der Hilfebedürftigen. Sie werde der Alleinerziehenden und nicht unmittelbar dem Kind gewährt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2009
Quelle: ra-online, SG Karlsruhe

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8713 Dokument-Nr. 8713

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8713

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung