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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2018
- S 15 AS 2690/18 -
SGB II: Einmalzahlung der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
Pflicht des Leistungsempfängers zur Erstattung überzahlter Beträge zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu beanstanden
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur
Einmalzahlung ist als Einkommen zu berücksichtigen
Die Klage hatte vor dem Sozialgericht Karlsruhe keinen Erfolg. Die Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung des Ehemannes der Klägerin sei laut Gericht als
Zu berücksichtigendes Einkommen führt zum Wegfall des Leistungsanspruchs
Unter Berücksichtigung auch der anzurechnenden Beträge aus der Zahlung der privaten Unfallversicherung sei - nachdem der überschießende Einkommensanteil des Ehemannes beim Bedarf der Klägerin zu berücksichtigen sei - deren Bedarf im streitgegenständlichen Zeitraum gedeckt. Das zu berücksichtigende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Anrechnung einer Erbschaft während des Bezugs von Sozialleistungen nach dem SGB II
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2016
[Aktenzeichen: S 17 AS 4357/14]) - Kindergeld kann auf Einkommen von Eltern mit SGB II-Bezug angerechnet werden
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.10.2015
[Aktenzeichen: L 6 AS 1100/15]) - BVerfG: Einkommensteuererstattung darf auf Arbeitslosengeld II angerechnet werden
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[Aktenzeichen: 1 BvR 2007/11])
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Dokument-Nr. 26758
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