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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.07.2007
- S 14 U 1462/06 -
Sturz im Treppenhaus: Kein Unfallversicherungsschutz bei häuslicher Pflege
Zur Abgrenzung versicherter Pflegetätigkeit von unversicherter Behandlungspflege
In der häuslichen Pflege tätige Pflegepersonen sind bei einem Sturz im Treppenhaus nicht unfallversichert, wenn dieser sich beim Holen von Medikamenten ereignete. Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage auf Anerkennung eines Sturzes als Arbeitsunfall abgewiesen.
Die ihre Mutter pflegende Klägerin war beim Holen von Medikamenten im
Gericht: Kein sachlicher Zusammenhang
Den für einen Versicherungsschutz erforderlichen sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich in der gesetzlichen
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In der häuslichen Pflege tätige Pflegepersonen sind bei einem Sturz im Treppenhaus nicht unfallversichert, wenn dieser sich beim Holen von Medikamenten ereignete.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 04.07.2007
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Dokument-Nr. 6471
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