wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.07.2007
S 14 U 1462/06 -

Sturz im Treppenhaus: Kein Unfallversicherungsschutz bei häuslicher Pflege

Zur Abgrenzung versicherter Pflegetätigkeit von unversicherter Behandlungspflege

In der häuslichen Pflege tätige Pflegepersonen sind bei einem Sturz im Treppenhaus nicht unfallversichert, wenn dieser sich beim Holen von Medikamenten ereignete. Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage auf Anerkennung eines Sturzes als Arbeitsunfall abgewiesen.

Die ihre Mutter pflegende Klägerin war beim Holen von Medikamenten im Treppenhaus ihres Hauses gestürzt.

Gericht: Kein sachlicher Zusammenhang

Den für einen Versicherungsschutz erforderlichen sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten häuslichen Pflege verneinte das Sozialgericht da das Verabreichen von Medikamenten zu der - nicht in den Bereich der Pflegekassen fallenden - Behandlungspflege zähle und damit keine Pflegetätigkeit sei. Durch die Behandlungspflege sei auch der - versicherte - Pflegeeinsatz unterbrochen worden. Ob die Klägerin möglicherweise versichert war, weil sie beim Sturz gleichzeitig auch das Abendessen der Pflegeperson mit sich führte, ließ die Kammer offen, da sie diesen Umstand nicht für nachgewiesen hielt.

Werbung

der Leitsatz

In der häuslichen Pflege tätige Pflegepersonen sind bei einem Sturz im Treppenhaus nicht unfallversichert, wenn dieser sich beim Holen von Medikamenten ereignete.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 04.07.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6471 Dokument-Nr. 6471

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6471

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung