Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.10.2009
- S 1 SO 4061/08 -
Bestattungsvorsorgevertrag eines Sozialhilfeempfängers nicht als Vermögen anrechenbar
Aufforderung zur Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages ist rechtswidrig
Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Die Verwertung eines
Sozialamt muss Hilfeleistungen trotz bereits erfolgter Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages zahlen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat daher im zugrunde liegenden Fall der Klage einer Hilfeempfängerin stattgegeben und den Sozialhilfeträger verurteilt, der Klägerin Hilfeleistungen trotz zwischenzeitlich erfolgter Bedarfsdeckung durch die Kündigung eines Bestattungsvorsorgevertrages und der Begleichung offener Heimkosten mit dem aufgrund der Kündigung erhaltenen Geldbetrag im Wege der Selbsthilfe für weitere vier Monate zu gewähren.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2009
Quelle: ra-online, SG Karlsruhe
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8744
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8744
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.