Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 16.09.2013
- S 15 KR 4576/11 -
Krankenkasse muss Kosten für elektrisch angetriebene Unterarmprothese übernehmen
Versicherte muss sich nicht auf "greifzangenähnliche" künstliche Hand verweisen lassen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für eine 45.000 Euro teure Unterarmprothese übernehmen muss und eine bei der Krankenkasse versicherte Frau nicht auf eine "greifzangenähnliche" künstliche Hand verweisen darf.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 24jährigen Klägerin aus dem Landkreis Heilbronn fehlen von Geburt an linke Hand und linker Unterarm. Unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung und eines Kostenvoranschlags eines Sanitätshauses beantragte sie im Mai 2011 von ihrer
Krankenkasse verweist auf Prothese mit nur drei beweglichen Fingern
Die beklagte Kaufmännische
Alltagsleben wird durch myoelektrische Prothese deutlich und effektiv erleichtert
Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht Heilbronn hat (wie nunmehr feststeht: rechtskräftig) die KKH verurteilt, die Kosten für die beantragte myoelektrische Unterarmprothese zu übernehmen: Die „i-Limb Ultra Hand“ sei erforderlich, um die
Hinweis zur Rechtslage:
§ 33 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V]:
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden
Erläuterungen
* - Eine myoelektrische Unterarmprothese ist eine elektrisch angetriebene Prothese , die mit der natürlichen Muskelspannung der Haut gesteuert wird.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2013
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
- Anspruch auf Beihilfe für C-Leg-Prothese
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.03.2009
[Aktenzeichen: 6 K 1128/08.KO]) - Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für spezielle Badeprothese nicht übernehmen
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012
[Aktenzeichen: L 5 KR 75/10]) - SG Detmold zur Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen bei hochwertiger Prothese im Wert von 25.000 Euro
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.02.2010
[Aktenzeichen: S 5 KR 196/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17242
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung17242
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.