wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 28.04.2016
S 11 R 4362/15 -

Hartz IV: Keine Leistungskürzung nach nicht nachweisbarem Meldeversäumnis

Gericht glaubt Aussage eines Zeugen

Einem Leistungsempfänger, der sich nach einem Urlaub ordnungsgemäß beim Jobcenter zurückmeldet, dürfen nicht die Bezüge gekürzt werden, weil sich in den Unterlagen kein entsprechender Aktenvermerk über die Rückmeldung finden lässt. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn und glaubte nach Zeugenvernehmung der Aussage des Bekannten des Leistungsbeziehers, der diesen beim Besuch des Jobcenter begleitet hatte.

Der 44jährige schwerbehinderte Kläger aus Heilbronn steht seit Jahren im SGB II-Leistungsbezug. Bestellte ihn das Jobcenter Stadt Heilbronn ein, kam er dem in der Vergangenheit stets nach. Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache Mitte August 2015 genehmigte ihm das Jobcenter eine Ortsabwesenheit ("Urlaub") bis 27. August 2015 und forderte ihn auf, sich am Vormittag des Folgetags (28. August) am Empfangstresen des Jobcenters zurückzumelden. Dass der Kläger an jenem Tag vorsprach, ist in den Akten des Jobcenters nicht vermerkt. Obwohl der Mann im weiteren Verlauf geltend machte, sich pflichtgemäß zurückgemeldet zu haben (dies könne sein Bekannter bezeugen), senkte das Jobcenter die SGB II-Leistungen des Klägers wegen eines "Meldeversäumnisses" um knapp 120 Euro ab.

Zeuge bekundet glaubhaft Begleitung des Klägers zum Termin beim Jobcenter

Die hiergegen gerichtete Klage war nach Anhörung des Klägers und eingehender Zeugenvernehmung des Bekannten erfolgreich. Das Sozialgericht Heilbronn entschied, dass der (nicht im Hartz IV-Bezug stehende) Zeuge sich glaubhaft, wahrhaftig und authentisch habe daran erinnern können, den Kläger am fraglichen Vormittag bei dessen Vorsprache im Jobcenter begleitet zu haben, um ihn anschließend in eine nahegelegene Pizzeria zum Essen einzuladen. Es könne offen bleiben, aus welchen Gründen die Rückmeldung des Klägers in den Akten des Jobcenters nicht vermerkt worden sei; womöglich hänge dies damit zusammen, dass der Kläger an jenem Tag auch noch Fragen zur Weiterbewilligung seiner SGB II-Leistungen gehabt habe.

Gericht lehnt Vertagung und Beweisantrag auf Vernehmung diverser Mitarbeiter des Jobcenters ab

Den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag des Jobcenters, den Gerichtstermin zu vertagen und diverse, offensichtlich im Wechsel am Empfang eingesetzte Mitarbeiterinnen als Zeuginnen zu vernehmen, lehnte das Gericht ab. Denn es werde als wahr unterstellt, dass sich keine der benannten Mitarbeiterinnen an eine Vorsprache des Klägers am 28. August letzten Jahres erinnern könne; vielmehr erscheine es unter Berücksichtigung der zahlreichen täglichen Kundenkontakte im Empfangsbereich des Jobcenters und angesichts des begrenzten menschlichen Erinnerungsvermögens nur natürlich, dass ein dort eingesetzter Mitarbeiter sich nach rund einem dreiviertel Jahr nicht mehr an eine einzelne Vorsprache des Klägers erinnern könne.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch [SGB II] - Auszug -:

[...] Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen [...] einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden [...], nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II [...] jeweils um 10 Prozent des für sie [...] maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen. [...]

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abwesenheit | Jobcenter | Leistungskürzung | Meldeauflage | Meldepflicht | Zeugenaussagen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22578 Dokument-Nr. 22578

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22578

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Skeptiker schrieb am 14.05.2016

'tschuldigung für den Schreibfehler im 2. Absatz!

Es muss heißen: "... Rechtlich hat das SG Heilbronn m. E. übersehen, ..."

Skeptiker schrieb am 14.05.2016

Das Urteil geht im Ergebnis völlig in Ordnung, zeigt aber die defizitäre Arbeit der Jobcenter, die gern mal ohne Aktenvermerk arbeiten.

Rechtlich hat sich das SG Heilbronn m. E. übersehen, dass eine Rückmeldung aus Ortsabwesenheit nicht verlangt werden darf. Sie ist nicht im Katalog der Meldeaufforderungen enthalten und dient nicht der "Eingliederung". Damit werden nur alle Bezieher von Leistungen unter den Generalverdacht der "Abwesenheitsbummelei" gestellt.

mueller schrieb am 11.05.2016

wie kam das jobcenter bei einer kuerzung um 10% des regelbedarfs auf 120 euro kuerzung?

unglaublich...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?