Wechsle direkt:
Nutzen Sie folgende Formulare für die Suche in unserem Datenbestand
Finden Sie zum Urteilen anhand ihrer zugeordneten Aktenzeichen, Schlagworte bzw. Rechtsgebiete, in dem Sie hier einen Begriff eingeben:
Stand der Seite: Freitag, der 03.09.2010
www.kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH, Berlin
anhand von Aktenzeichen
Der eingebene Begriff wird mit allen Aktenzeichen aus unserer Urteilsdatenbank verglichen.
anhand von Schlagwörtern und Rechtsgebieten
Der eingebene Begriff wird mit allen Schlagwörtern und Rechtsgebieten aus unserer Urteilsdatenbank verglichen, wobei auch Kombinationen unterstützt werden.
Es folgt eine Anzeige für unser Partnerportal - das Deutsche Anwaltsregister.
Eine sehr komfortable Anwaltssuche
finden Sie bei unserem Partnerportal - dem Deutschen Anwaltsregister.
Probieren Sie es aus:
Suchbeispiel: "Mietrecht 10719"unterteilt nach Bundesländern
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach Bundesländern.
unterteilt nach Städten
Die folgende Auflistung ermöglicht Ihnen den Zugriff auf von uns empfohlene Anwälte, sortiert nach großen Städten.
Nutzen Sie die entsprechende Browserfunktion
um zur letzten Seite zurückzukehren.
Zum Drucken dieser Seite nutzen
Sie bitte die Druckfunktion Ihres Browsers.
Hartz IV-Empfänger können für die Erstausstattung ihrer Wohnung auch Leistungen zur Anschaffung eines gebrauchten Fernsehgerätes beanspruchen. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt.
Werbung
In den beiden entschiedenen Fällen zogen die Klägerinnen nach einer Trennung vom Lebensgefährten bzw. nach dem Auszug aus dem elterlichen Haushalt jeweils in eine eigene Wohnung. Sie beantragten jeweils bei der zuständigen Behörde Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen einschließlich eines Fernsehers. Die Behörde lehnte die Anträge in Bezug auf den Fernseher ab. Ein Fernseher sei für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig. Er diene nur der Unterhaltung und Information. Für den Kauf eines Fernsehers könne deshalb kein Zuschuss beansprucht werden. Vielmehr müssten die Klägerinnen den Betrag aus der Regelleistung ansparen.
Das Sozialgericht Frankfurt hat in beiden Verfahren den Klägerinnen Recht gegeben. Zur Erstausstattung einer Wohnung zählten in der Regel alle Gegenstände, die in Haushalten unterer Einkommensgruppen üblicherweise vorhanden sind. Dies sei bei einem Fernseher der Fall, da fast 95 % solcher Haushalte mit Fernsehern ausgestattet seien. Ein Fernsehgerät stelle damit den sozialüblichen Standard dar, der auch Hartz IV-Empfängern zugestanden werden müsse. Allerdings bestehe nur ein Anspruch auf ein gebrauchtes Gerät, da die Anschaffung gebrauchter Geräte einem üblichen, sparsamen Verhalten entspreche.
Diese Meldung erschien bei uns am 06.08.2009.
Vielleicht hilft Ihnen unsere Suchfunktion weiter?>
Quelle: ra-online, SG Frankfurt am Main
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8267
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Wir, die Redaktion von kostenlose-urteile.de, bieten Ihnen den Service, die Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammenzufassen, damit auch Rechtsunkundige ihren Nutzen daraus ziehen können.
Sollten Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, müssen wir Sie leider an das jeweilige Gericht verweisen.
Unser Partnerportal das "Deutsche Anwaltsregister" macht Ihnen das Suchen nach Rechtsanwälten aus diesem Fachbereich besonders einfach. Ergänzen Sie einfach Ihre Postleitzahl und klicken Sie auf den entsprechenden Button für das Rechtsgebiet ... fertig!
Diese Suchfunktion für Anwälte stellt eine Anzeigedar.
URL dieser Seite: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8267.htm