Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 14.02.2006
- S 7 (32) AS 62/05 -
Kein ALG II bei 13.000,- EUR teuren PKW Mercedes C-Klasse
PKW bis 5.000,- EUR ist angemessen
Im vorliegenden Verfahren zwischen einer 47jährigen Arbeitslosen und der ARGE Wesel haben die Richter des Sozialgerichts Duisburg eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein PKW als angemessen anzusehen ist, so dass er von einem Arbeitslosen nicht verkauft werden muss, bevor er Alg-II-Leistungen in Anspruch nehmen kann
Die Klägerin hatte bei der ARGE Alg-II-Leistungen beantragt. Sie war Eigentümerin eines gut vier Jahre alten Mercedes C-Klasse. Der Wert des Fahrzeuges belief sich auf etwa 13.000,00 €. Die ARGE lehnte die Zahlung von Alg-II mit der Begründung ab, die Klägerin müsse sich den Wert des
Die Richter entschieden, dass die ARGE der Klägerin im Ergebnis zu Recht kein Alg-II gezahlt hat. Die von der ARGE angesetzte starre Wertgrenze von 5.000,00 € existiert jedoch nicht. Es müssen immer die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Entscheidend ist, zu welchem Preis ein zuverlässiges, wenig reparaturanfälliges, sicheres und täglich benutzbares Fahrzeug erworben werden kann. In dem Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Bereich von 7.000,00 bis 7.500,00 € genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die diese Anforderungen erfüllen. Der
siehe hierzu auch
SG Detmold: Arbeitslosengeld II: PKW muss nicht veräußert werden
SG Aachen: Höherwertige Mittelklassefahrzeuge sind bei ALG-II-Empfängern als Vermögen zu berücksichtigen
SG Aurich: Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen ihr Mittelklasseauto nicht verkaufen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Duisburg vom 16.03.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2307
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2307
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.