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Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 14.02.2006
S 7 (32) AS 62/05 -

Kein ALG II bei 13.000,- EUR teuren PKW Mercedes C-Klasse

PKW bis 5.000,- EUR ist angemessen

Im vorliegenden Verfahren zwischen einer 47jährigen Arbeitslosen und der ARGE Wesel haben die Richter des Sozialgerichts Duisburg eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein PKW als angemessen anzusehen ist, so dass er von einem Arbeitslosen nicht verkauft werden muss, bevor er Alg-II-Leistungen in Anspruch nehmen kann

Die Klägerin hatte bei der ARGE Alg-II-Leistungen beantragt. Sie war Eigentümerin eines gut vier Jahre alten Mercedes C-Klasse. Der Wert des Fahrzeuges belief sich auf etwa 13.000,00 €. Die ARGE lehnte die Zahlung von Alg-II mit der Begründung ab, die Klägerin müsse sich den Wert des PKW als Vermögen anrechnen lassen. Nicht zu berücksichtigen sei nach dem Gesetz nur ein angemessenes Kraftfahrzeug. Angemessen sei ein PKW lediglich bis zu einem Wert von 5.000,00 €.

Die Richter entschieden, dass die ARGE der Klägerin im Ergebnis zu Recht kein Alg-II gezahlt hat. Die von der ARGE angesetzte starre Wertgrenze von 5.000,00 € existiert jedoch nicht. Es müssen immer die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Entscheidend ist, zu welchem Preis ein zuverlässiges, wenig reparaturanfälliges, sicheres und täglich benutzbares Fahrzeug erworben werden kann. In dem Fall kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Bereich von 7.000,00 bis 7.500,00 € genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die diese Anforderungen erfüllen. Der PKW der Klägerin war deswegen nicht mehr angemessen und durfte daher von der ARGE mit dem überschießenden Betrag als Vermögen berücksichtigt werden.

siehe hierzu auch

SG Detmold: Arbeitslosengeld II: PKW muss nicht veräußert werden

SG Aachen: Höherwertige Mittelklassefahrzeuge sind bei ALG-II-Empfängern als Vermögen zu berücksichtigen

SG Aurich: Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen ihr Mittelklasseauto nicht verkaufen

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Duisburg vom 16.03.2006

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Dokument-Nr.: 2307 Dokument-Nr. 2307

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