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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2015
- S 45 R 1190/14 -
Als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin ist nicht sozialversicherungspflichtig
Arbeitsweise der Paketzustellerin spricht gegen anhängige Beschäftigung
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bundesweit tätiger postunabhängiger Paketzustelldienst beauftragt ein Leverkusener Subunternehmen mit der Zustellung von Paketsendungen. Das Subunternehmen wiederum beauftragt eigene
Gericht bejaht nach Gesamtwürdigung aller Umstände selbstständige Tätigkeit der Paketzustellerin
Das Sozialgericht Düsseldorf gab der Klage des Subunternehmens statt. Nach Gesamtwürdigung aller Umstände war das Gerichts davon überzeugt, dass Frau I.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2015
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de/ra-online
- Keine Versicherungspflicht für Museumsführer
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015
[Aktenzeichen: L 11 R 5165/13]) - Tätigkeit bei der Erotik-Hotline ist sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2014
[Aktenzeichen: L 11 R 3323/12])
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Dokument-Nr. 21268
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