wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2007
S 10 R 370/05 -

Auslandsaufenthalt eines jüdischen Verfolgten ist als Rentenzeit zu berücksichtigen

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Auslandsaufenthalt eines jüdischen Verfolgten bis zum 31.12.1949 in der Deutschen Rentenversicherung als Rentenzeit zu berücksichtigen ist, obwohl dieser vorübergehend in das Vertreibungsgebiet zurückgekehrt war.

Mit ihrer Klage hatte die im Jahr 1931 geborene Klägerin, die in Israel lebt, eine höhere Witwenrente begehrt. Ihr im Jahr 1993 verstorbener Ehemann stammte aus Polen. Er hatte im Ghetto Lodz Zwangsarbeit verrichtet und war nach dessen Liquidation nach Auschwitz verbracht worden. Nach Kriegsende war er kurzzeitig nach Lodz zurückgekehrt, das er wegen seiner Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis wieder verlassen musste. Über Österreich war er schließlich nach Israel ausgewandert.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hatte der Klägerin eine Witwenrente gewährt und dabei Beitragszeiten ihres Ehemannes bis Kriegsende berücksichtigt. Ersatzzeiten, die die Klägerin wegen verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalts ihres Ehemannes nach Kriegsende geltend gemacht hatte, hatte sie abgelehnt. Wegen dessen vorübergehender Rückkehr nach Polen könne der anschließende Auslandsaufenthalt nicht mehr als verfolgungsbedingt angesehen werden.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 250 Abs. 1 Nr. 4b SGB VI, wonach Ersatzzeiten für einen verfolgungsbedingten Aufenthalt in Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze bis zum 31.12.1949 zu berücksichtigen sind. Nach Ansicht des Gerichts liegen diese Voraussetzungen hinsichtlich des Ehemannes der Klägerin trotz vorübergehender Rückkehr nach Polen vor. Diese Sichtweise ergebe sich aus dem Zweck des Gesetzes. Personen, die sich jemals im Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze befunden hätten, solle eine Frist zur Überlegung eingeräumt werden, ob sie zurückkehren wollten. Ihnen sollten wegen eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts und der fehlenden Möglichkeit des Erwerbs weiterer Beitragszeiten keine Nachteile in der Deutschen Rentenversicherung entstehen. Durch die Rückkehr des Ehemannes der Klägerin nach Lodz sei der Zusammenhang zwischen Verfolgung und Auslandsaufenthalt nicht unterbrochen worden. Die vorübergehende Rückkehr in das Vertreibungsgebiet müsse unschädlich sein, wenn der Verfolgte z. B. nur nach Angehörigen und Habseligkeiten suche.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 06.09.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Rentenversicherung | Witwenrente | Witwerrente

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4810 Dokument-Nr. 4810

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4810

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung