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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2012
- S 10 AS 87/09 -
Ausgezahlter Resturlaub führt nicht zu einer Minderung des "Hartz-IV"-Anspruchs
Urlaubsabgeltung ist mit Entschädigungszahlung vergleichbar und darf nicht angerechnet werden
Eine gezahlte Urlaubsabgeltung ist nicht auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch anzurechnen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall stand der 59-jährigen Klägerin aus Solingen bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch ein Resturlaubsanspruch zu, welcher schließlich durch eine so genannte
Jobcenter rechnet Urlaubsabgeltung als Einkommen mindernd auf Arbeitslosengeld an
Das aufgrund der eingetretenen Arbeitslosigkeit zuständige
Urlaubsabgeltung stellt keine zweckbestimmte Einnahme dar
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es sich bei der gezahlten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
- Hartz IV: Geldgeschenke der Großmutter müssen nicht als Einkommen berücksichtigt werden
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.08.2011
[Aktenzeichen: B 14 AS 74/10 R]) - 20.000,- € Geldgewinn beim Fernsehquiz wird auf Hartz IV-Leistungen angerechnet
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.07.2011
[Aktenzeichen: S 32 AS 788/11 ER]) - SG Berlin: Rückzahlung vom Finanzamt mindert Hartz IV-Bezüge
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2011
[Aktenzeichen: S 82 AS 37663/10])
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Dokument-Nr. 14648
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