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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 27.02.2015
- S 47 KR 439/12 -
Krankenkasse muss Aufenthalt im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie bezahlen
Krankenhausunterbringung ist gesetzlich untrennbar mit der Therapie mit radioaktivem Jod verknüpft
Die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei einer Radiojodtherapie unterfallen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Die 77 Jahre alte Versicherte litt an einer Schilddrüsenerkrankung, die im Universitätsklinikum Dresden mit der
Strahlenschutzverordnung sieht Krankenhausaufenthalt vor
Die
Krankenkasse lehnte Übernahme der Kosten für den Klinikaufenthalt ab
Die kaufmännische Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten des Klinikaufenthaltes in Höhe von insgesamt rund 2.800 € ab. Sie ist der Auffassung, die Behandlung sei mit der Gabe der Kapsel erschöpft. Die Aufnahme in das
Das Sozialgericht Dresden ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es verurteilte die Krankenkasse zur Zahlung der vollen Behandlungskosten. Die Krankenhausunterbringung ist gesetzlich untrennbar mit der Therapie mit radioaktivem Jod verknüpft. Sie kann nicht in erster Linie als Gefahrenabwehrmaßnahme qualifiziert werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2015
Quelle: ra-online, Sozialgericht Dresden (pm/pt)
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Dokument-Nr. 20845
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