wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.9/0/5(61)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 18.02.2014
S 38 AS 3442/13 -

Deckelung der Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger der Stadt Riesa rechtswidrig

Konzept zur Erstattung von Unterkunftskosten des Landkreises Meißen entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundes­sozial­gerichts

Die vom Landkreis Meißen für Empfänger von Grund­sicherungs­leistungen ("Hartz IV") in Riesa erstatteten Unterkunftskosten sind zu niedrig. Das Konzept des Landkreises entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundes­sozial­gerichts. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

Die 29 Jahre alte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist alleinerziehende Mutter eines vier Jahre alten Jungen. Sie leben in Riesa in einer 80 m² großen Wohnung, für die sie eine Bruttokaltmiete von 480 Euro monatlich zahlen. Der Landkreis Meißen bewilligte für die Kosten der Unterkunft monatlich 321,60 Euro im Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 31. März 2013.

Behörden müssen angemessene Wohnkosten im Wege eines "schlüssigen Konzepts" ermitteln

Das Sozialgericht Dresden hat den Klägern Kosten der Unterkunft in Höhe von 442,20 Euro zugesprochen. Der Bericht des Landkreises Meißen zu den Richtwerten für die Kosten der Unterkunft entspricht nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Dieses verlangt seit 2008 von den Behörden, dass sie im Wege eines "schlüssigen Konzepts" die angemessenen Wohnkosten ermitteln. Hierbei muss auf wissenschaftlicher Basis anhand des örtlichen Wohnmarktes ermittelt werden, zu welchem Preis Wohnungen im unteren Segment verfügbar sind.

Vergleichsstädte verfügen über einen nicht vergleichbaren Wohnungsmarkt

Der Bericht des Landkreises Meißen entspricht, was die Werte für die Stadt Riesa betrifft, diesen Anforderungen nicht. Nicht nachvollziehbar ist bereits die Bildung eines Vergleichsraumes von Coswig, Meißen, Riesa und Weinböhla. Diese Städte verfügen über einen Wohnungsmarkt, der nicht vergleichbar ist. Auch die Festlegung des Wohnungsmarktvolumens ist fehlerhaft erfolgt. Sie beruht auf Schätzungen und nicht auf wissenschaftlich ermittelten Daten. Daher setzte das Sozialgericht die zu erstattenden Kosten der Unterkunft anhand der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Zuschlages von 10 % fest.

§ 22 Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II):

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2014
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17719 Dokument-Nr. 17719

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17719

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.9 (max. 5)  -  61 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (3)

 
 
Armin schrieb am 24.02.2014

eine Behörde hat grundsätzlich keine Ahnung und arbeiten tut man dort schon gar nicht. Im Übrigen verdient ein Rechtsanwalt im sogenannten "Sozialrecht" nichts, d.h. es ist für ihn unwirtschaftlich. Das viele gegen die Ämter klagen ist nur gut ...

Ulli schrieb am 24.02.2014

Das Thema "schlüssiges Konzept" ist ein unendliches - genau wie das derer, die damit ein Geschäft machen ... das heiss die Firmen (speziell A&K).

A&K ist aber nicht bereit, die Hintergründe ihren Konseptes offenzulegen und nimmt lieber Urteile zu ihren Ungunsten in Kauf, denn es klagen LEIDER noch viel zu wenige Anspruchsberechtigte!

Rüdiger IHLE schrieb am 24.02.2014

Die gängige Standardformulierung lautet : * schlüssiges Konzept .." ..

..und das SG Dresden scheint nun aber neue, strengere Massstäbe einführen zu wollen : Denn nun reicht es nicht mehr, die Daten nach schüssigem Konzept erhoben zu haben, nun wird der Prüfungsmassstab gar, ob die Daten * wissenschaftich * erhoben sind ..

Die einschlägig spezialisierten RAe und die ALGII- Empfänger applaudieren und freuen sich , denn das bedeutet noch mehr Arbeit für die Ämter und eine deutliche Vergrösserung der Angriffsfläche gegen die diesbezüglichen Bescheide ....

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?