wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 30.06.2005
S 18 KR 1380/04 -

Krankenkasse muss einem Mann keine Perücke zahlen

Einem Mann muss die Krankenkasse keine Perücke bezahlen. Es verstößt nicht gegen das Gleichheitsrecht, dass nur Frauen Anspruch auf Kostenübernahme für Haarersatz haben. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Ein 46-Jähriger hatte das Kopfhaar einschließlich der Augenbrauen und Wimpern vollständig verloren. Seine Krankenkasse weigerte sich, ihm eine Perücke für 440 € zu zahlen. Während die Krankenkassen Frauen, die an Haarausfall leiden, in der Regel eine Perücke zur Verfügung stellt, ist das bei Männern bislang anders. Hintergrund: das Bundessozialgericht hatte bereits 1981 die Auffassung bestätigt, bei Männern werde "das Aussehen und die soziale Stellung weder auf beruflichem noch auf gesellschaftlichem Gebiet durch einen mehr oder minder starken Haarausfall beeinträchtigt". Dagegen vertrat das Bundesverwaltungsgericht 2002 die Meinung, die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern bei der Versorgung mit Perücken durch die Beamtenbeihilfe sei diskriminierend.

Der Mann zog vor das Sozialgericht Dresden, weil er unter seiner Haarlosigkeit leidet und befürchtet, ohne Perücke verspottet zu werden. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Der Haarausfall selbst kann mit einer Perücke nicht behandelt werden. Gegen Sonnenstrahlen oder Kälte schützen auch Hut oder Mütze. Die Krankenkasse muss deshalb Haarersatz nur gewähren, wenn die Glatze so entstellend wirkt, dass der Betroffene faktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wird. Das ist bei Männern nicht der Fall. Denn unfreiwilliger Haarverlust ist unter Männern weit verbreitet. Hat jemand gleichwohl psychische Probleme wegen seines Aussehens, dann muss er diese mit den Mitteln einer Psychotherapie behandeln lassen. Eine Diskriminierung von Männern gegenüber Frauen sah das Sozialgericht darin nicht. Denn anders als bei Frauen ist der Auftritt von Männern ohne Kopfhaar als nichts Ungewöhnliches akzeptiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Sozialgericht die Berufung zugelassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 20.07.2005

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht | Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 768 Dokument-Nr. 768

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil768

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung