wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.4/0/5(5)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.08.2014
S 41 SO 318/14 ER -

Vorrangiger Kranken­behandlungs­anspruch: Untersuchungs­haft­gefangene haben Anspruch auf Sehhilfen und prothetische Zahnversorgung

Kosten für die Versorgung müssen nicht nachrangig als Sozialhilfeleistung übernommen werden

Untersuchungs­haft­gefangene haben gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Sehhilfen und prothetische Zahnversorgung. Nachrangig zu gewährende Sozial­hilfe­leistungen kommen deshalb nicht in Betracht. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Im zugrunde liegenden Fall war ein seit Februar 2014 in der Justizvollzugsanstalt Hagen einsitzender Untersuchungshäftling mit seinem Antrag gescheitert, die Stadt Hagen zu verpflichten, die Kosten für seine Versorgung mit neuen Sehhilfen und den Ersatz eines abgebrochenen Stiftzahnes als Sozialhilfeleistung zu übernehmen.

Untersuchungshäftling steht vorrangiger Krankenbehandlungsanspruch gegenüber dem Land zu

Zur Begründung führt das Sozialgericht Dortmund aus, dass dem Antragsteller ein diesbezüglich vorrangiger Krankenbehandlungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des § 25 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes NRW zustehe. Jedenfalls soweit die Untersuchungshaft wie hier länger dauere, seien auch zahnprothetische Leistungen und Sehhilfen in der Haft zu erbringen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2014
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18765 Dokument-Nr. 18765

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18765

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.4 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung