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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 27.06.2013
- S 39 KR 490/10 -
Kostenlose Familienversicherung für Behinderte ohne Altersbegrenzung
Krankenkasse muss konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigen
Behinderte Kinder bleiben ohne Altersbegrenzung in der Krankenversicherung ihrer Eltern familienversichert, wenn sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten. Dabei sind die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall lehnte es die AOK Nordwest lehnte ab, eine 27jährige geistig behinderte Frau aus Hagen über das 23. Lebensjahr hinaus
Frau ist aufgrund der geistigen Behinderung außer Stande, sich selbst zu unterhalten
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die AOK, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2013
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 16358
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