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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 09.06.2010
- S 29 AS 209/08 -
Hartz IV: ARGE muss Kosten für Teilnahme an Streitschlichtungsseminar übernehmen
Seminar ist als Fahrt nach den Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten anzusehen
Nimmt ein Schüler an einer mehrtägigen Schulfahrt teil, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird (hier einem Streitschlichtungsseminar), ist die ARGE zur Übernahme der Kosten für diese Reise verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Streitfall nahm eine 1992 geborenen Schülerin aus Dortmund im Rahmen einer von der Schule angebotenen klassenübergreifenden Ausbildung im Bereich Mediation/Streitschlichtung an einem Seminar vom 23. Februar 2007 bis 25. Februar 2007 teil.
ARGE will Kosten für außerschulisches Seminar nicht übernehmen
Das Sozialgericht verurteilte die ARGE Dortmund zur Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten in Höhe von 90 Euro. Diese hatte die Übernahme abgelehnt, da es sich um keine
Veranstaltungen zu einzelnen Unterrichtsbereichen sind mit Klassenfahrten gleichzusetzen
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um Kosten einer mehrtägigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
- BSG: Kosten für vorbereitende Tagesveranstaltungen können zu Kosten für mehrtägige Klassenfahrt zählen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2010
[Aktenzeichen: B 14 AS 1/09 R]) - Kinder von Hartz IV Empfängern erhalten die vollen Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
(Bundessozialgericht, Urteil vom 13.11.2008
[Aktenzeichen: B 14 AS 36/07 R]) - Hartz IV: Kostenübernahme für Studienfahrt
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.12.2006
[Aktenzeichen: S 33 AS 152/05])
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Dokument-Nr. 10155
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