wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.06.2006
S 26 (22,46) RA 128/04 -

Keine große Witwenrente bei behindertem Kind, das im betreuten Wohnen lebt

Einkommensersatzfunktion der Rente nicht nötig, da Mutter in Vollzeit arbeitet

Wird ein volljähriges behindertes Kind neben dem Besuch einer Förderschule ganztägig in einer Einrichtung für betreutes Wohnen versorgt, verliert die Mutter ihren Anspruch auf große Witwenrente.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 43-jährigen Mutter aus Unna, deren 19-jährige Tochter geistig minderbegabt und lernbehindert ist. Die Tochter besucht eine Förderschule und lebt wochentags in einer Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerkes (CJD) Dortmund für betreutes Wohnen. Parallel übt die Mutter eine vollzeitige Erwerbstätigkeit aus.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wandelte nach Vollendung des 18. Lebensjahres der Tochter die bislang gewährte große Witwenrente in eine kleine Witwenrente um. Widerspruch und Klage der Mutter hiergegen blieben erfolglos.

Das Sozialgericht Dortmund stellt in seiner klageabweisenden Entscheidung heraus, dass die Klägerin die Sorge für ihre behinderte Tochter nicht in häuslicher Gemeinschaft ausübe. Dem stehe die ganztägige Betreuung im CJD Dortmund entgegen. Über den Schulbesuch hinaus kümmerten sich im CJD Montags bis Freitags feste Bezugsbetreuer um die junge Frau mit dem Ziel, eine Nachreifung bei Auffälligkeiten in der emotionalen und sozialen Entwicklung zu ermöglichen. Anders als bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer internatsmäßigen Aufnahme in einem Berufsbildungswerk für einige Monate werde hier das häusliche Zusammenleben mit dem behinderten Kind nicht nur vorübergehend unterbrochen.

Schließlich verweist das Sozialgericht auf die Einkommensersatzfunktion der großen Witwenrente: Sie solle einen Ausgleich schaffen, wenn die Witwe wegen der Erziehung eines minderjährigen Kindes oder der Betreuung eines erwachsenen behinderten Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könne. Da die Klägerin während der durch das Jugendamt finanzierten Unterbringung ihrer Tochter habe arbeiten können, sei das Sicherungsbedürfnis entfallen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 03.07.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Behinderung | Behinderte | betreutes Wohnen | Rentenversicherung | Witwenrente | Witwerrente

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2633 Dokument-Nr. 2633

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2633

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung