wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Dr. Gerhard Schäder, München(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Schäder
RAin Stephanie Boley-Lichtenberg, Duisburg(beschäftigt sich mit: Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Stephanie Boley-Lichtenberg
RAin Romy Creutz, Meissen(beschäftigt sich mit: Erbrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Bank- und Kreditrecht, Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht, sowie Versicherungsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Romy Creutz
RAin Martina Rahnfeld, Friedrichstadt(beschäftigt sich mit: Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, sowie Arzt- und Medizinrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
RA Ralf Weigand, Gießen(beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht und Versicherungsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Ralf Weigand
RA Prof. Dr. Wolfgang Böh, München(beschäftigt sich mit: Kapitalanlagenrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012
S 25 R 2507/11 ER -

Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig

Beiträge sind nach geschuldeten Entgelten zu berechnen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Dabei muss jedoch ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Im zugrunde liegenden Fall war eine Personalagentur aus Bochum von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 64.000 Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte. Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 die Tarifunfähigkeit der CGZP festgestellt hatte, errechnete die DRV Bund ihre Beitragsnachforderung aus der Differenz zwischen dem von der Personalagentur gemeldeten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammarbeitnehmer.

Gericht hat keine Bedenken gegen Nacherhebung der Sozialversicherungsbeiträge

In seinem Beschluss über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Agentur gegen den Nachforderungsbescheid der DRV macht das Sozialgericht Dortmund deutlich, dass keine Bedenken gegen die Nacherhebung der Sozialversicherungsbeiträge bestünden. Die Beiträge seien nach den geschuldeten Entgelten zu errechnen. Durch die Verweisung auf CGZP-Tarifverträge sei der sich aus § 10 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ergebende Anspruch der Leiharbeitnehmer auf gleiche Bezahlung im Verhältnis zur Stammbelegschaft nicht abbedungen worden, da die CGZP weder tariffähig sei noch in der Vergangenheit gewesen sei. Die durch das BAG festgestellten Mängel der aktuellen Satzung der CGZP im Hinblick auf ihre Tariffähigkeit fänden sich auch in den Vorgängersatzungen, so dass die Tarifunfähigkeit kraft Gesetzes bestanden habe.

Gericht ordnet wegen Fehlers der DRV Bund aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Personalagentur an

Gleichwohl hat das Sozialgericht Dortmund im vorliegenden Fall die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Personalagentur angeordnet, weil es die DRV Bund versäumt habe, den bestandskräftigen Bescheid über das Ergebnis einer vorangehenden Betriebsprüfung für den gleichen Prüfzeitraum gemäß den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorgaben mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.02.2012
Quelle: Sozialgericth Dortmund/ra-online

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12960

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12960 Dokument-Nr. 12960


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


06.02.2012, 01:00 Uhr von Redaktion »

Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher ...

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.