wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.06.2008
S 16 KA 117/07 -

Gericht hat Zweifel an der Altersgrenze für Vertragsärzte - Ist die Grenze altersdiskriminierend und somit europarechtswidrig?

Sozialgericht Dortmund ruft Europäischen Gerichtshof an

In einem Rechtsstreit über die Höchstaltersgrenze für Vertragszahnärzte hat das Sozialgericht Dortmund beschlossen, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Auslegung des europarechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung zu bitten.

Nach deutschem Recht endet die Zulassung von Zahnärzten, Ärzten und Psychotherapeuten zur Teilnahme an der Versorgung von "Kassenpatienten" mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der jeweilige Zahnarzt, Arzt oder Psychotherapeut das 68. Lebensjahr vollendet. Eine im April 1939 geborene Zahnärztin aus Hagen, die infolge dieser Regelung ihre Zulassung verloren hat, hält diese Regelung für europarechtswidrig.

Europäisches Recht verbietet eine Altersdiskriminierung, ohne dass eine Rechtfertigung dafür vorliegt

Das europäische Recht verbietet zwar eine Altersdiskriminierung, lässt eine Ungleichbehandlung aber zu, wenn diese erforderlich und angemessen ist, um legitime beschäftigungspolitische, soziale, demografische und ähnliche Ziele zu erreichen. So kann eine Höchstaltersgrenze, z.B. im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Generationen, zulässig sein, wenn nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind. Anders als bei Ärzten und Psychotherapeuten hält das Gericht entsprechende gesellschaftspolitische Erwägungen zur Höchstaltersgrenze bei Vertragszahnärzten nicht mehr für gerechtfertigt, nachdem in diesem Bereich alle übrigen Zulassungsbeschränkungen aufgehoben worden sind, weil der Gesetzgeber insoweit keinen Bedarf mehr sieht.

Eine Rechtfertigung für Altersdiskriminierung kann darin liegen, dass das Leistungsvermögen mit zunehmendem Alter nachlässt

Die Höchstaltersgrenze für Vertragszahnärzte ließe sich deshalb nur noch unter dem Gesichtspunkt rechtfertigen, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung das Leistungsvermögen mit zunehmendem Alter nachlässt und von einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit Gefahren für die Patienten ausgehen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht die Höchstaltersgrenze als verfassungsgemäß angesehen, mangels Zuständigkeit aber keine europarechtliche Überprüfung vorgenommen.

Sozialgericht ruft den Europäischen Gerichtshof an

Vor diesem Hintergrund hat sich das Sozialgericht an den Europäischen Gerichtshof gewandt, der für die Auslegung europarechtlicher Vorschriften zuständig ist und den die nationalen Gerichte in Zweifelsfällen anrufen können. Es bittet insbesondere um Klärung, ob das europäische Verbot der Altersdiskriminierung die Annahme einer auf allgemeine Lebenserfahrung gestützten Einschränkung der Leistungsfähigkeit als Rechtfertigung einer Höchstaltersgrenze ausschließt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 21.07.2008

Aktuelle Urteile aus dem Arztrecht | EU-Recht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6397 Dokument-Nr. 6397

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6397

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung