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Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 03.02.2014
S 9 AS 2274/13ER -

Eigentum in Griechenland steht Anspruch auf Grund­sicherungs­leistungen entgegen

Wertverlust ist bei Vermögensverwertung grundsätzlich hinzunehmen

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet Leistungen als Zuschuss zu erbringen, wenn Eigentum in Form einer Wohnung und eines Olivenhains in Griechenland vorhanden ist. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Im zugrunde liegenden Fall verweigerte das Jobcenter dem 1952 geborenen Antragsteller Leistungen der Grundsicherung, da der Mann Eigentum in Form einer Wohnung und eines Olivenhains in Griechenland besaß. Der Antragsteller hielt die Verweigerung der Leistungsanspruchs für ungerechtfertigt und begehrte die Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.

Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung des Grundvermögens in Griechenland nicht glaubhaft dargelegt

Sein Anliegen blieb vor dem Sozialgericht Detmold jedoch erfolglos. Hilfebedürftig sei nur wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern könne. Hier stände jedoch zu berücksichtigendes Eigentum in Griechenland in Form einer Wohnung und eines Olivenhain zur Verfügung. Der Antragsteller habe nicht glaubhaft machen können, dass die Verwertung des Grundvermögens in Griechenland offensichtlich unwirtschaftlich sei und für ihn eine besondere Härte bedeuten würde. Die bloße Behauptung, dass die Immobilien in Griechenland aufgrund der dort herrschenden Krise gar nicht oder nur weit unter Wert veräußert werden könnten, reiche nicht aus, zumal keinerlei Verwertungsbemühungen vorgenommen würden.

Überschreiten der Grenze zur Unwirtschaftlichkeit müssen durch erfolglose Verwertungsbemühungen glaubhaft gemacht werden

Das Sozialgericht verwies darauf, dass Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet seien ihr Vermögen zu verwerten und dieses vorrangig für ihren Lebensunterhalt einzusetzen. Dabei müssten grundsätzlich auch Wertverluste hingenommen werden. Ob diese Wertverluste die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit erreichten, müsse der Antragsteller auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mindestens durch entsprechende erfolglose Verwertungsbemühungen glaubhaft machen. Deshalb habe das Jobcenter Leistungen zu Recht nur in Form eines Darlehens bewilligt und die Auszahlung von einer dinglichen Sicherung des Rückzahlungsanspruchs abhängig gemacht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2014
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

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Kommentare (3)

 
 
Andy schrieb am 21.02.2014

Ich stimme Dir nicht zu Lisa.

Wenn Du verwertbares Eigentum hast, bedeutet das, dass Du auch noch irgendwelche Bindungen zu dem Land hast, wo das Eigentum steht. Das bedeutet auch, dass Du es nutzen kannst (Vermietung etc.) um daraus zumindest teilweise deinen Unterhalt zu bestreiten. Da aber hier vom Kläger keinerlei Bemühungen stattfanden, dies zu realisieren wurde zu Recht ALG II als Darlehen gewährt.

Es soll jetzt nicht irgendwie rassistisch klingen oder dergleichen, aber ich frage mich, warum man (arbeitslos) nach Deutschland kommt, wenn man in seinem Heimatland noch Besitz hat und dort ebenfalls arbeitslos ist? - Wo ist da der Sinn? Soll so etwa eine Finanzierung des Urlaubes oder des Landbesitzes gesichert werden? - Nun, dieser Plan wurde ja nun vom Gericht abgelehnt. Es wurde ja auch deutlich betont, dass es keinerlei Anstrengungen gab den Besitz im Krisenland zu verwerten, stattdessen wurde der einfachste Weg gewählt... So funktioniert das Sozialsystem nicht in good old Germany.

Selbst wenn er mal gearbeitet hat, hier geht es NICHT um ALG I, hätte er das Geld oder einen Teil davon zurücklegen können, was anscheinend nicht passierte.

Armin antwortete am 21.02.2014

und ich stimme dir nicht zu, Andy.

Zunächst ist "ALG II" keine Sozialleistung, auch wenn dies immer wieder insbesondere von staatlicher Seite behauptet wird sondern eine Subventionsleistung. Sachlich könnte man deine Auffassung durchaus noch nachvollziehen, wenn man jedoch das gesamte staatliche Handeln berücksichtigt - dann kann und muss man zu dem Schluss kommen, dass jeder Cent den man dem Staat nicht abnimmt ein schlechter Euro ist. Ganz nach dem Motto "so wie du -d.h. der Staat- so ich dir ..." insofern stimme ich tendenziell Lisa zu ...

Lisa schrieb am 21.02.2014

als er einbezahlt hat in den sozialtopf hat keiner gefragt.......hätte ihn auch ein geringererer beitrag gebührt.....das risiko ist ja geringer das er etwas bekommt...er hat ja ein tolles verwertbares "Vermögen"- bin ich froh nicht in deutschland leben zu müßen......die ganze welt weis das man mit oliven und grund und boden in greece nicht überleben kann bzw. nichts wert ist...ganz im genteil...die steuern darauf sind ein horror....ich hoffe nur der betroffene kann einspruch erheben......

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