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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 03.03.2010
- S 5 KR 307/07 -
SG Detmold: Prothese im Wert von 25.000 Euro muss unter bestimmten Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden
Sofern Amputierter von Prothese profitieren kann, ist Krankenkasse zur Finanzierung verpflichtet
Oberschenkelamputierte haben Anspruch auf eine technisch hochwertige prothetische Versorgung, wenn der Betroffene bei einer fortdauernden Nutzung der Prothese davon voraussichtlich profitieren kann. Dies hat das Sozialgericht Detmold entschieden.
Der Kläger im hiesigen Rechtsstreit ist ein 54-jähriger Versicherter, der im Jahr 1979 bei einem Verkehrsunfall seinen Oberschenkel verlor und seitdem mit einem Bremskniegelenk versorgt war. Er konnte ohne weitere Hilfsmittel selbstständig laufen. Allerdings ist es regelmäßig zu Stürzen bzw. zu einem Stolpern gekommen, bei dem sich der Kläger gerade noch abfangen kann, ohne zu stürzen.
Verwendung eines microproszessgesteuerten hydraulischen Gelenks muss aufgrund einer Prognose entschieden werden
Ob ein microprozessorgesteuertes hydraulisches Gelenk, mit dem ein variantenreiches Gehen wieder möglich sein kann, für einen Versicherten geeignet ist, muss aufgrund einer Prognose entschieden werden. Dabei ist der Aktivitätsgrad des Betroffenen sowie seine Fähigkeiten zu berücksichtigen, die technischen Möglichkeiten beim Laufen umzusetzen.
Verbesserung des Umgangs mit hochwertiger Prothese bei fortdauernder Nutzung wahrscheinlich
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2011
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
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Dokument-Nr. 11115
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