wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 03.12.2008
S 5 KR 207/07 -

Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe für Blinde bezahlen

Die beklagte Krankenkasse hat die Kosten für ein Produkterkennungsgerät (sog. Einkaufsfuchs) zu tragen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold auf die Klage eines 37-jährigen Klägers, der im Alter von 15 Jahren erblindete.

Der Einkaufsfuchs besteht aus einem Basisgerät, das am Gürtel oder in der Tasche getragen werden kann, sowie einem transportablen Scanner, wie er in Supermärkten zu finden ist. Er erkennt die Produkte durch Auswertung des Strichcodes, der auf den Verpackungen zu finden ist. Die Datenbank des Gerätes enthält über eine Million verschiedener Artikel. Die Erweiterung der Daten kann durch Austausch der Speicherkarte erfolgen. Technisch ist gleichfalls die Herstellung eigener Strichcodeetiketten möglich, so dass nach entsprechender Kennzeichnung Ordner oder Lernmaterialien schneller aufgefunden werden können.

Das Produkterkennungsgerät ist als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung anzusehen, weil es ein allgemeines Grundbedürfnis des Menschen befriedigt. Hierzu gehören nämlich nach Auffassung der 5. Kammer nicht nur die Verrichtungen des täglichen Lebens wie das Gehen, Stehen, Hören und Sehen sowie die Nahrungsaufnahme, auch die Schaffung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums muss von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. In diesen Grundbereich fällt auch die selbstständige Haushaltsführung. Der Argumentation der Beklagten, das Hilfsmittel sei lediglich in unwesentlichen Teilbereichen des täglichen Lebens einsetzbar, folgte das Gericht nicht. Der alleinstehende Kläger profitiert nicht nur beim Einkauf von dem Gerät, sondern auch bei der täglichen Zubereitung der Mahlzeiten. Ebenso wie ein Farberkennungsgerät, das bereits 1996 vom Bundessozialgericht als Hilfsmittel anerkannt worden ist, fördert der Einkaufsfuchs die Unabhängigkeit des Blinden von fremder Hilfe in vielen Lebensbereichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Detmold vom 15.12.2008

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7217 Dokument-Nr. 7217

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7217

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung