wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11.04.2018
S 5 KR 167/16 -

Vergütung von Kranken­haus­leistungen: Technisch aufwändige Nabelbruch-Operation rechtfertigt keinen längeren Kranken­hau­aufent­halt

Längerer Verbleib im Krankenhaus bei möglicher ambulanter Schmerzbehandlung in häuslicher Umgebung unwirtschaftlich

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine große und komplikationsreiche Nabelhernie, die eine Versorgung in besonderer, aufwändiger Technik erfordert, nicht zwangsläufig zu einer längeren stationären Behandlungsdauer führt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde bei einem 1953 geborenen Patienten eine Nabelhernie chirurgisch versorgt. Der Mann wurde aber erst nach drei Tagen aus dem Krankenhaus entlassen. Die Krankenkasse beglich die Rechnung in Höhe von 2.398,80 Euro zunächst vollständig, schaltete dann zur Überprüfung des Falles den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein, da die Operation im Katalog der ambulant durchführbaren Operationen gelistet ist. Die Notwendigkeit der stationären Behandlung wurde zwar durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestätigt, jedoch hätte die Entlassung früher erfolgen können. Die Krankenkasse forderte daher die Kosten für die Behandlung ab dem zweiten postoperativen Tag in Höhe von 758,24 Euro zurück. Dabei verwies sie gestützt auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf ambulante Behandlungsmöglichkeiten. Das beklagte Krankenhaus widersprach der Einschätzung.

Längerer Verbleib im Krankenhaus ist unwirtschaftlich

Die Klage der Krankenkasse erwies sich nach Einholung eines chirurgischen Gutachtens als erfolgreich. Das Sozialgericht Detmold verwies in seiner Entscheidung darauf, dass eine große und komplikationsreiche Nabelhernie, die eine Versorgung in besonderer, aufwändiger Technik erforderte, nicht zwangsläufig zu einer längeren stationären Behandlungsdauer führe. Ein Patient, der sich selbst versorge und der die Schmerzbehandlung ambulant in der häuslichen Umgebung unter Zuhilfenahme ambulanter Betreuung weiterführen könne, benötige daher nur dann die besonderen Mittel des Krankenhauses, wenn hierfür medizinische Gründe vorlägen. Der Verbleib im Krankenhaus sei anderenfalls unwirtschaftlich. Schmerzen, die den weiteren Aufenthalt nach einer OP im Krankenhaus rechtfertigen könnten, seien daher laut Gericht entsprechend den Leitlinien exakt zu dokumentieren. Aus den Begleiterkrankungen - bei dem Versicherten waren ein Übergewicht und ein Bluthochdruckleiden aktenkundig - ließ sich die Notwendigkeit der weiteren stationären Behandlung ebenfalls nicht ableiten. Konkrete Befunde enthielt die Behandlungsdokumentation des Krankenhauses hierzu nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2019
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27044 Dokument-Nr. 27044

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27044

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Jürgen Kastrau schrieb am 19.02.2019

Meiner Ansicht nach ein Fehlurteil. Ich hatte eine ähnliche Operation und wurde am nächsten Tag entlassen. Aufgrund der starken Schmerzen und den dadurch resultierenden Stress Herzrhythmusstörungen bekommen und dadurch bedingt am Abend mit der Feuerwehr in die Notaufnahme gebracht worden. Ein 5-tägiger Krankenhausaufenthalt folgte. Die generelle Entscheidung nach einem Tag entlassen werden zu müssen ist mit Sicherheit nicht für jeden Patienten gut und sollte dringend überdacht werden.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung