wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Dieter Linke, Berlin(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und beschäftigt sich mit: Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht/ Sozialversicherungsrecht und Pachtrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dieter Linke
RA Mark Eplinius, Potsdam(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeits-
recht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Mark Eplinius
RA Gotthard Brand, Kassel(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und beschäftigt sich mit: Zwangsversteigerungs-
recht, Strafrecht und Wohnungseigentums-
recht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Gotthard Brand
RAin Sandra Schwarze, Hermsdorf - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Sandra Schwarze
RA Dipl.-Jurist Wolfgang Hofmann, Regensburg(beschäftigt sich mit: Privates Baurecht und Zwangsvollstreckungs-
recht
) - Springe zu den Details »
RA Wolfgang Tima, Leipzig - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Wolfgang Tima

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011
S 15 EG 29/10 -

SG Detmold: Pflegevater hat keinen Anspruch auf Elterngeld

Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern gerechtfertigt

Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundeselterngesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Im zugrunde liegenden Fall entschloss sich der 40-jährige Kläger, für die Betreuung eines Pflegekindes eine berufliche Auszeit zu nehmen. Sein Antrag auf Elterngeld wurde abgelehnt.

Dauerpflegeverhältnis rechtfertigt keinen Bezug von Elterngeld

Das Sozialgericht Detmold entschied, dass Elterngeld nur demjenigen zusteht, der mit seinem leiblichen Kind oder einem diesem gleichgestellten, angenommenen bzw. adoptierten Kind in einem Haushalt lebt. Ein Dauerpflegeverhältnis wie im Falle des Klägers rechtfertige hingegen nicht den Bezug von Elterngeld.

Einschränkungen für Pflegeeltern durch Erhalt regelmäßigen Pflegegeldes teilweise aufgewogen

Für die von dem Kläger gerügte Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern, Adoptivkindern und Kindern in Adoptionspflege bestehen nach Ansicht des Gerichts sachliche Gründe. Während die Adoptionspflege regelmäßig zur Annahme des Kindes und damit zur Erlangung des Sorgerechts führt, fehlt bei dem Pflegschaftsverhältnis eine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Einschränkung für Pflegeeltern zum Teil dadurch aufgewogen, dass ihnen von den Behörden der Jugendhilfe ein regelmäßiges Pflegegeld zufließt, das auch über den Bezugszeitraum des Elterngeldes hinaus gewährt wird. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sah das Gericht daher nicht, zumal das Bundesverfassungsgericht bereits zu den vor der Geltung des Bundeselterngeldgesetzes gültigen und gleichlautenden Bestimmungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2011
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11390

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11390 Dokument-Nr. 11390

Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.