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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.06.2010
- S 13 KR 136/08 -
Niederländische Versand- und Internetapotheke muss gewährten Rabatt an Pharmaunternehmen zurückzahlen
Arzneimittel im Rahmen des Versandhandels unterliegen nicht der gesetzlichen Herstellerrabattverpflichtung
Eine bekannte niederländische Versand- und Internetapotheke muss einem Pharmaunternehmen Herstellerrabatte auf Arzneimittel in Höhe von ca. 290.000 Euro zurückzahlen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein in Aachen ansässiges Pharmaunternehmen geklagt. Das Pharmaunternehmen hatte in den Jahren 2003 bis 2005 in der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, Abschläge, die die beklagte Internetapotheke den gesetzlichen Krankenkassen für die im
Niederländische Versandapotheke hält etwaige Ansprüche auf Rückforderung für zwischenzeitlich verjährt
Das Bundessozialgericht in Kassel entschied im Jahre 2008, dass
Verjährungsfrist hat erst im Jahr 2008 begonnen
Zwar wäre eine Rückforderung ausgeschlossen und auch verjährt gewesen, wenn das Pharmaunternehmen gewusst hätte, nicht zur Leistung an die Versandhandelsapotheke verpflichtet zu sein. Nach der Überzeugung des Gerichts war die Klägerin jedoch bei den Zahlungen von einer dazu bestehenden gesetzlichen Pflicht tatsächlich überzeugt und konnte dies auch sein. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2010
Quelle: Sozialgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 10024
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