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Amtsgericht Wennigsen/Deister, Urteil vom 09.05.1996
- 3 C 125/96 -
Rollstuhl im Hausflur erlaubt, auch wenn der Zugang zum Keller verengt wird
Mieter auf Rollstuhl angewiesen
Ein Mieter, der im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann diesen im Hausflur abstellen, auch wenn hierdurch der Zugang zum Keller verengt wird. Dies hat das Amtsgericht Wennigsen/Deister entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall lebte ein Mann im 1. Obergeschoss eines Miethauses. Er war auf einen
Vermieter verlangt Durchgangsbreite von mindestens 1 Meter
Der Vermieter verlangte, dass dieser
Gericht weist Klage des Vermieters ab
Das Amtsgericht Wennigsen/Deister wies die Klage des Vermieter ab. Der Vermieter habe keinen Anspruch darauf, dass der
Hoch- und Hinuntertragen nicht möglich
Ein ständiges Hoch- und Hinuntertragen sei dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Wennigsen/Deister (vt/pt)
Jahrgang: 1996, Seite: 468 WuM 1996, 468
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Dokument-Nr. 10999
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