interessante Urteile zum Thema „Plagiate / Dissertation - Wann ein Doktortitel entzogen werden kann“
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.06.2009
- 3 A 319.05 -
Doktorgrad durch Täuschung erworben – Aberkennung des akademischen Titels zulässig
Dissertation zu großen Teilen ohne Quellenangabe aus Diplomarbeit abgeschrieben
Schreibt jemand beim Verfassen seiner Dissertation in großen Teilen mitunter wörtlich aus anderen Arbeiten ab, ohne diese Stellen sichtbar als Zitat zu markieren und ohne die Quelle seiner Ausführungen in einer Fußnote oder im Quellen- und Literaturverzeichnis zu belegen, kann ihm der akademische Titel nachträglich wegen Täuschung aberkannt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall studierte die Klägerin an einer Hochschule Betriebswirtschaftslehre und schloss das Studium als Diplom-Kauffrau ab. Rund sechs Monat später legte die Klägerin der Universität ihre Dissertation zum Thema „Die Determinanten des südafrikanischen Investitionsklimas im Neuen Südafrika und ihre Auswirkungen auf ausländische Direktinvestitionen“ vor. Gemäß § 7 Abs. 2 der Promotionsordnung gab sie die für die Dissertation verwendeten Hilfsmittel und Hilfen in einem 21-seitigen Quellen- und Literaturverzeichnis an und verwies in einer eidesstattlichen Erklärung darauf, dass sie auf dieser Grundlage die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel verfasst habe.Erst- und Zweitgutachter der Arbeit stellten fest, dass es sich bei der Dissertation um keine wissenschaftliche Meisterleistung handele und... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom13.10.2008
- 9 S 494/08 -
Plagiat: Doktortitel kann wegen Täuschung entzogen werden
Wer komplette Passagen aus dem Werk eines anderen Autors in seiner Dissertation nicht gekennzeichnet übernimmt, täuscht über die Eigenständigkeit seiner erbrachten wissenschaftlichen Leistung. Sofern dies planmäßig und nicht nur vereinzelt erfolgt, kann die Hochschule zur Entziehung des verliehenen Doktorgrades berechtigt sein. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf Grundlage der anwendbaren Landesgesetze und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab. Dieser hatte sich gerichtlich gegen gegen die Entziehung seines Doktorgrades gewandt. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom23.05.2007
- 12 E 2262/05 -
Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigt Entziehung des Doktorgrades wegen arglistiger Täuschung
In einer Doktorarbeit sind jeder Gedankengang und jede Fußnote, die nicht aus eigener gedanklicher Leistung, sondern von dem Werk eines anderen herrühren, als solche zu kennzeichnen. Insbesondere darf eine Dissertation nicht komplette Passagen aus einem anderen Werk enthalten, die wortwörtlich oder nur minimal umformuliert wurden, ohne kenntlich zu machen, dass es sich insofern um Zitate handelt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.08.2010
- 14 A 847/09 -
Plagiat an der Universität: Diplomarbeit kann wegen Täuschung mit "nicht ausreichend" bewertet werden
Student versuchte wahre Herkunft kopierter Passagen zu verschleiern
Wer in seiner Diplomarbeit von anderen Autoren kopiert, ohne dies zu kennzeichnen, erbringt keine ausreichende Leistung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Universität, die die Arbeit eines Betriebswirtschaftsstudenten mit "nicht ausreichend" bewertet hatte. Dieser hatte in seiner knapp 47-seitigen Diplomarbeit etwa eineindrittel Seiten wörtlich aus einem anderen Werk übernommen, ohne dies anzugeben. Abweichungen vom Originaltext waren marginal oder lehnten sich zumindest eng an die wiedergegebenen Gedankengänge anderer Autoren an.
Vor Gericht versuchte der Student erfolglos, eine bessere Bewertung seiner Diplomarbeit zu erzwingen. Die Richter befanden, dass er versucht habe, das Ergebnis seiner Arbeit in einer für ihn günstigen Weise dadurch zu beeinflussen, dass er es unterlassen habe, von anderen Autoren wörtlich übernommene Stellen und auch sich an die Gedankengänge anderer Autoren eng anlehnende Ausführungen seiner Arbeit besonders zu kennzeichnen.Der Student hatte sich in seiner Arbeit mit einer kritischen Beurteilung innovativer Anwendungen des Instruments der "Balanced Scrorecard" auseinandersetzen sollen. Die abgeschriebene Passage betraf die Beurteilung von entsprechenden Instrumenten und umfasste etwa eineindrittel Seiten von den etwa zweieindrittel Seiten der Beurteilung. Dies war für die Richter von besonderer Bedeutung. Denn diese Passage habe eine hervorgehobene Bedeutung für die Arbeit gehabt.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom04.04.2006
- 7 BV 05.388 -
Plagiat: Quellenangabe bloß in der Nähe der kopierten Textstelle genügt nicht dem Zitierungsgebot
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Rücknahmeentscheidung der Universität Regensburg hinsichtlich der Verleihung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte bestätigt. Die Dissertation der Klägerin war mit "cum laude" bewertet worden. Die Klägerin scheiterte mit ihrer Klage gegen die nachträgliche Rücknahme. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom12.10.2010
- 2 A 170/10 -
Plagiat: Wer im Examen schummelt, kann kein Lehrer werden
Wer aus anderen Werken abschreibt, ohne dies zu kennzeichnen, kann sich nicht damit herausreden, dass ihm am Computer bloß Formatierungs- und Bearbeitungsfehler unterlaufen seien und er beim Korrekturlesen aufgrund der eigenen Fachvertrautheit keinen Unterschied der kopierten Stellen zu den eigenen Formulierungen habe erkennen können. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom14.11.2001
- 2 WD 30/01 -
Plagiat in der Bundeswehr: Degradierung eines Soldaten wegen Täuschung im Vordiplom
Bundeswehrsoldaten, die in ihrer Hochschulausbildung schummeln, drohen neben akademischen Konsequenzen Beförderungsverbote, Herabsetzung des Dienstgrads, Gehaltskürzungen und sonstige berufliche Folgen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.04.2011
- 3 K 899/10.DA -
VG Darmstadt: Doktorgrad wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt
Nur teilweises korrektes Zitieren stellt vorsätzliche Täuschungshandlung dar
Werden in einer Doktorarbeit Textsegmente anderer Werke an einigen Stellen korrekt zitiert, an anderer Stelle jedoch Textpassagen verwendet, ohne diese als Zitat kenntlich zu machen, stellt dies eine Täuschung dar, die den Entzug des Doktorgrades rechtfertigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Klage einer an einer Fachhochschule tätigen Hochschullehrerin abgewiesen, mit der diese sich gegen die Aberkennung des Doktorgrades wandte. Nach den Feststellungen der beklagten Universität waren auf etwa einem Viertel der im Jahre 2000 zum Abschluss gebrachten Dissertation zur Erlangung des "doctor philosophiae" (Dr. phil.) teils wörtlich, teils paraphrasiert seiten- oder abschnittsweise Textstellen aus Werken anderer Autoren übernommen worden, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde. Bekannt geworden waren die Plagiatsvorwürfe aufgrund des Hinweises einer plagiierten Autorin, die aufgrund der im Jahre 2003 erfolgten Buchveröffentlichung der Dissertation auf diese aufmerksam wurde und feststellte, dass Teile ihrer eigenen Arbeit zwar seitenweise wörtlich übernommen worden waren, dies aber nicht kenntlich gemacht worden war. Auch... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
