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Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 14.05.1986
- 4 U 202/85 -
Langjähriger Ehemann hat Bestimmungsrecht über Ort der Bestattung seiner verstobenen Ehefrau
Achtung der Totenruhe tritt hinter Bestimmungsrecht zurück
Dem langjährigen Ehemann der Verstorbenen steht gegenüber den Verwandten ein Vorrecht darauf zu, den Ort der Bestattung zu bestimmen. Die Achtung der Totenruhe tritt hinter diesem Bestimmungsrecht zurück. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem seine
Ehemann steht Bestimmungsrecht zu
Das Oberlandesgericht Schleswig entschied zu Gunsten des Ehemanns. Aufgrund des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts der Totenfürsorge (vgl. KG, FamRZ 1969, 414) könne der
Achtung der Totenruhe trat hinter Bestimmungsrecht zurück
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 72/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 72 NJW-RR 1987, 72
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Dokument-Nr. 17124
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