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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 17.03.2006
3 R 10/05 -

Kein Anspruch auf Behindertenleistung

Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung sind auf unabweisbaren behinderungsbedingten Bedarf beschränkt.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass ein Behinderter keinen Anspruch darauf hat, dass ihm Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung in Form der Übernahme der Kosten für Inspektionen der behinderungsbedingten Zusatzausstattung seines Kraftfahrzeuges gewährt werden, die er für geboten hält, um dem denkbaren Ausfall von Teilen dieser Zusatzausstattung vorzubeugen. Die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung seien auf den unabweisbaren behinderungsbedingten Bedarf beschränkt und eine Erforderlichkeit in diesem Sinne könne nicht schon dann angenommen werden, wenn derartige Inspektionen sinnvoll oder zweckmäßig seien.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Saarland vom 03.04.2006

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