wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 23.08.2006
1 W 30/06 -

Widerruf der Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Begutachtungsstellen für Fahreignung, die medizinisch-psychologische Gutachten zur Kraftfahreignung erstellen, bedürfen der staatlichen Anerkennung durch die dafür zuständige Landesbehörde und der Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen.

Während des laufenden Akkreditierungsverfahrens wurde die Antragstellerin als Neuanbieter durch den Antragsgegner, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, im Januar 2005 als Begutachtungsstelle anerkannt, wobei der Widerruf vorbehalten war für den Fall, dass Gutachten ausgegeben werden, die nicht oder nicht vollinhaltlich den Tatsachen oder den Anforderungen an die Gutachtenerstellung entsprechen. Nachdem grob fehlerhafte Gutachten zugunsten von Fahrerlaubnisbewerbern festgestellt worden waren, widerrief der Antragsgegner am 4.4.2006 im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs die Anerkennung mit sofortiger Wirkung. Die Antragstellerin erhob dagegen Klage und suchte mit dem Vortrag, zwischenzeitlich habe ein personeller Wechsel stattgefunden und seien die Mängel beseitigt, um einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz nach.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.5.2006 (3 F 16/06), mit dem die sofortige Vollziehung des Widerrufs ausgesetzt worden war, zurückgewiesen. Zur Begründung ist dargelegt, dass sich der Widerruf nicht als offensichtlich rechtmäßig erweise. Die streitige sofortige Vollziehung des Widerrufs könne keinen Bestand haben, nachdem am 14.06.2006 die Akkreditierung der Antragstellerin als Trägerin von Begutachtungsstellen für Fahreignung unter der Auflage einer Sonderprüfung von 20 Gutachten im Dezember 2006 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen erfolgt sei. Durch die Akkreditierung werde die fachliche Kompetenz der Antragstellerin für die von ihr zu übernehmenden Aufgaben bestätigt. Eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs sei daher gegenwärtig nicht erkennbar. Somit sei ein Absehen vom gesetzlichen Regelfall der aufschiebenden Wirkung nicht gerechtfertigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 28.08.2006

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3098 Dokument-Nr. 3098

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3098

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?