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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.08.2017
- 8 DO 568/16 -
Disziplinarmaßnahme: Beamter ist bei Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Dateien aus dem Dienst zu entfernen
Als besonders verwerflich anzusehendes Fehlverhalten erfordert Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Beamter wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer Dateien aus dem Dienst zu entfernen ist.
Der
Außerdienstliches Vergehen erfordert Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Der zuständige Disziplinarsenat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts wies die dagegen erhobene Berufung des Beamten zurück. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2017
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 14.06.2016
[Aktenzeichen: 6 D 60010/15 Me]
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Besitzes kinderpornographischer Materialien rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.01.2013
[Aktenzeichen: 12 K 1927/11]) - Kinderpornografie – Beamter verliert Anspruch auf Ruhegehalt
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.11.2009
[Aktenzeichen: 10 L 3/09]) - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 09.03.2022
[Aktenzeichen: 8 A 47/21])
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Dokument-Nr. 25017
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