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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2018
- 3 KO 162/18 u.a. -
Syrischen Flüchtlingen kann bei Wehrdienstentziehung Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zustehen
Bei Rückkehr ist nicht nur mit Strafe wegen Wehrdienstentziehung sondern auch mit politisch motivierter Verfolgung rechnen
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge, die der Wehrpflicht unterliegen, der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden kann.
In den zugrunde liegenden Verfahren war den Antragstellern durch das Bundesamt für Migration und
Die Klagen von wehrdienstfähigen Männern hatten beim Verwaltungsgericht Meiningen im Hinblick auf die im Falle der Rückkehr zu erwartende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung Erfolg. Hiergegen war das BAMF in die Berufung gegangen.
Illegale Ausreise allein begründet keine zwingende Wahrscheinlichkeit der politischen Verfolgung bei Rückkehr
Das Oberverwaltungsgericht Thüringen hatte zunächst übereinstimmend mit dem Verwaltungsgericht entschieden, dass allein der Umstand der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung in Deutschland und des Auslandsaufenthalts bei einer hypothetisch anzunehmenden Rückkehr nach Syrien noch keine
Bei Entziehung vom Wehrdienst ist mit politisch motivierter Verfolgung zu rechnen
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht nahm ebenso wie das Verwaltungsgericht an, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2019
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Flüchtlinge aus Syrien haben bei Wehrdienstentziehung durch Flucht Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.02.2018
[Aktenzeichen: 5 A 714/17.A, 5 A 1234/17.A, 5 A 1237/17.A, 5 A 1245/17.A, 5 A 1246/17.A]) - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für Syrer bei Wehrdienstentziehung möglich
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.05.2017
[Aktenzeichen: VG 4 K 572.16 A und 4 K 683.16 A]) - Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2017
[Aktenzeichen: 14 A 2023/16.A])
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Dokument-Nr. 27576
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