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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.03.2009
- 1 KO 207/08, 1 KO 208/08, 1 KO 209/08, 1 KO 210/08, 1 KO 211/08 und 1 KO 212/08 -
Klagen auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für Schüler einer integrierten Gesamtschule in Erfurt in zweiter Instanz erfolglos
Schüler der integrierten Gesamtschule sind wie Regelschüler zu behandeln
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz Klagen von Eltern auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten abgewiesen, deren Kinder eine integrierte Gesamtschule in Erfurt besuchen.
Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten besteht für
Verwaltungsgericht gibt den Eltern Recht
Das Verwaltungsgericht gab den Klagen jeweils statt und vertrat zur Begründung die Auffassung, dass Eltern von Schülern der Klassenstufen 5 bis 10 einer integrierten
OVG: Schüler der integrierten Gesamtschule sind wie Regelschüler zu behandeln
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat demgegenüber diesen Anspruch verneint. Die maßgebliche Bestimmung des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes sei so zu verstehen, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Thüringer OVG vom 10.03.2009
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Dokument-Nr. 7566
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